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Informationen für ambulante Pflegedienste

Pflegebedürftige Menschen, die gerne zu Hause gepflegt werden möchten, können auf die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes zurückgreifen. Die Qualität des ambulanten Pflegedienstes wird einmal jährlich vom Medizinischen Dienst geprüft. Den Grad der Pflegebedürftigkeit beschreiben die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes im Rahmen einer Pflegebegutachtung.

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Informationen zu den Qualitätsprüfungen

Um eine angemessene Pflege sowie die Einhaltung der vereinbarten Qualitätsstandards sicher zu stellen, führen wir mindestens einmal jährlich eine Qualitätsprüfung der Pflegedienste durch – im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen und der Verbände der Ersatzkassen.
 
Natürlich ist der Besuch des Medizinischen Dienstes für die Einrichtung nach wie vor eine Prüfungssituation. Doch für uns zählt der freundliche, wertschätzende und respektvolle Umgang mit allen Beteiligten. Wir sprechen mit den Kolleginnen und Kollegen in den Einrichtungen auf Augenhöhe. Das gemeinsame Ziel – das Wohl der versorgten Personen – verbindet.
 
Die Qualitätsprüfungen bilden eine Einheit aus Prüfung, Beratung und Empfehlung von Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung. Daher können wir bereits während der Qualitätsprüfung bei festgestellten Qualitätsdefiziten Lösungsmöglichkeiten aufzeigen (Impulsberatung).
 
In der Regelprüfung erfassen wir wesentliche Aspekte des Pflegezustandes sowie die Wirksamkeit der Pflege- und Betreuungsmaßnahmen (Ergebnisqualität). Die Prüfung kann sich zudem auf Ablauf, Durchführung und Evaluation der Leistungserbringung (Prozessqualität) sowie auf die Rahmenbedingungen der Leistungserbringung (Strukturqualität) erstrecken.
 
Als zugelassener ambulanter Pflegedienst gemäß § 112 Abs. 2 SGB XI haben Sie eine Mitwirkungspflicht bei der Durchführung von Qualitätsprüfungen nach § 114 SGB XI. Bitte stellen Sie sicher, dass unsere Qualitätsprüferinnen und Qualitätsprüfer Zugang zu Ihrer Einrichtung erhalten – und die Qualitätsprüfung ordnungsgemäß durchführen können. Sie oder Ihre beauftragte Person sollten erforderliche Unterlagen vorlegen und Auskünfte erteilen können.

Weitere Informationen

Weitere Informationen

Die rechtlichen Grundlagen für unsere Qualitätsprüfungen finden Sie hier: Rechtliche Grundlagen

Die Selbstauskunftsbögen finden Sie in unserem Downloadbereich.

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So läuft ein Qualitätsprüfungstag bei Ihrem Pflegedienst in der Regel ab!

So läuft ein Qualitätsprüfungstag bei Ihrem Pflegedienst in der Regel ab!

Selbstverständlich wollen wir die Qualitätsprüfung möglichst ressourcenschonend durchführen. Bitte nennen Sie unseren Qualitätsprüferinnen und Qualitätsprüfern Ihre nicht verschiebbaren Termine des Tages. Gerne gehen wir – soweit möglich – darauf ein. Die Versorgung der pflegebedürftigen Menschen hat immer Vorrang.

  • Nach Begrüßung, Vorstellung und Bestimmung der Stichprobe erstellen wir einen Ablaufplan für den Tag.
  • Nach einem Zufallsprinzip werden acht versorgte Personen in die Stichprobe aufgenommen.
  • Die versorgten Personen oder deren gesetzliche Betreuer/Bevollmächtigte werden zunächst um ihre Einwilligung gebeten.
  • Unsere Qualitätsprüferinnen und Qualitätsprüfer besuchen die versorgten Personen, fragen nach der Zufriedenheit mit dem Pflegedienst sowie mit der pflegerischen Versorgung – und machen sich ein Bild vom gesundheitlichen und pflegerischen Zustand.
  • Im Fachgespräch mit der Pflegefachkraft nehmen wir auch Einblick in die Pflegedokumentation.
  • In der kollegialen Beratung besprechen wir mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Pflegesituation.
  • Danach erheben wir strukturelle Daten zum Pflegedienst.
  • Im Abschlussgespräch geben wir anhand erster Ergebnisse konkrete Verbesserungsvorschläge zur Qualitätssicherung. Ziel ist, Qualitätsmängeln rechtzeitig vorzubeugen oder diese direkt abzustellen.
  • Gerne können Sie im Anschluss an die Qualitätsprüfung den Prüftag bewerten. Die Qualitätsprüferinnen und Qualitätsprüfer händigen Ihnen hierzu ein Informationsschreiben mit den Zugangsdaten zu unserem Online-Fragebogen aus. 

Die Landesverbände der Pflegekassen und Sie erhalten den ausführlichen Prüfbericht innerhalb von 21 Kalendertagen. Ebenso erhalten Sie Zugangsdaten für die Online-Befragung, um den Prüfbericht zu bewerten. Der aus dem Prüfbericht generierte vorläufige Transparenzbericht wird Ihnen von der DCS (Daten-Clearing-Stelle) per E-Mail zugesendet.

Es stehen Ihnen 28 Kalendertage zur Verfügung, diesen vorläufigen Transparenzbericht zu kommentieren und ggf. Kontakt mit dem zuständigen Landesverband der Pflegekasse aufzunehmen. Danach wird der Transparenzbericht im Internet veröffentlicht.

So bereiten Sie sich auf die Qualitätsprüfung vor!

So bereiten Sie sich auf die Qualitätsprüfung vor!

In ambulanten Pflegediensten kündigen wir die Prüfung aus organisatorischen Gründen am Vortag an. Bitte halten Sie für unsere Stichprobe eine aktuelle Liste Ihrer Kunden, die Sachleistung nach SGB XI beziehen, bereit – alphabetisch und nach Pflegegrad sortiert.

Auswahl der Stichprobe (gemäß QPR):

  • Drei Personen aus Pflegegrad 2
  • Drei Personen aus Pflegegrad 3
  • Zwei Personen aus Pflegegrad 4 und 5 

Zur Vorbereitung der Qualitätsprüfung können Sie den Selbstauskunftsbogen für ambulante Pflegedienste aus unserem Downloadbereich herunterladen und ausfüllen.

Ebenso können Sie Ihre Strukturdaten aktualisieren.

Um die Qualitätsprüfung möglichst reibungslos zu gestalten, sollten Sie uns bitte eine Pflegefachkraft zur Seite stellen, die adäquate Auskünfte zu den versorgten Personen wie auch zur Pflegedokumentation geben kann.

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Informationen zur Pflegebegutachtung

Wer Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten möchte, muss zunächst einen Antrag bei seiner Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse beauftragt dann den Medizinischen Dienst, zu prüfen, ob die Voraussetzungen dafür vorliegen. Um das beurteilen zu können, besucht eine Gutachterin oder ein Gutachter des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg den pflegebedürftigen Menschen zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung.

Sie unterstützen Ihre Kundinnen und Kunden bei der Beantragung von Leistungen der Pflegeversicherung?

Gutachten werden auch ausnahmsweise nach Aktenlage erstellt, wenn beispielsweise die persönliche Untersuchung nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Für ein umfassendes Gutachten müssen detaillierte Informationen vorliegen, unter anderem zu den pflegerelevanten Diagnosen, zu den Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten oder zum Pflegeablauf.

Die sorgfältig ausgefüllte Selbstauskunft vereinfacht und beschleunigt das Begutachtungsverfahren für Ihre Kundinnen und Kunden.