Die Corona-Pandemie stellte die bisherige Normalität auf den Kopf. Im Spannungsfeld zwischen dem Infektionsschutz der vulnerablen pflegebedürftigen Menschen und der Sicherstellung einer zeitnahen Begutachtung galt es neue Wege zu beschreiten: Bereits 2020 wurde daher erfolgreich das Telefoninterview temporär als weitere Begutachtungsform in der Pandemie eingeführt. Auf der Basis eines angepassten Fragebogens konnten 2021 erstmalig dazu auch Ergebnisse in die Versichertenbefragung einfließen. Der Bericht weist nun die Ergebnisse beider Begutachtungsformen getrennt voneinander aus.
„Hohe Zufriedenheitswerte für beide Begutachtungsformen zeigen, dass wir auch in schwierigen Zeiten für die Menschen gute Arbeit leisten“ ordnet Erik Scherb, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienst Baden-Württemberg, die Ergebnisse anlässlich der Veröffentlichung des Ergebnisberichts 2021 der Versichertenbefragung ein.
Von Januar 2021 bis Dezember 2021 erhielten 4072 Versicherte in Baden-Württemberg kurz nach der Begutachtung einen Fragebogen. 1708 Exemplare wurden ausgefüllt und zurückgesandt. Aufgeteilt nach Begutachtungsform ergab sich eine Rücklaufquote von 40,7 Prozent bei den persönlichen Begutachtungen und 44,1 Prozent bei den Telefoninterviews.
Insgesamt 86,9 Prozent der befragten Versicherten äußern sich zufrieden mit der Pflegebegutachtung bei der persönlichen Begutachtung durch den Medizinischen Dienst Baden-Württemberg. Mit 81,6 Prozent lag die Zufriedenheit bei der Begutachtung im Telefoninterview ebenfalls auf hohem Niveau.
Bei der Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg liegt der Zufriedenheitswert sogar bei 92,5 Prozent (persönliche Begutachtung) bzw. 93,8 Prozent (Telefoninterview). Bei der persönlichen Begutachtung bescheinigen 90,8 Prozent der befragten Versicherten den Gutachterinnen und Gutachtern einen respektvollen und einfühlsamen Umgang. Im Telefoninterview – wo Gestik und Mimik als unterstützende Verständigungshilfen entfallen – wird mit 88,3 Prozent ebenfalls ein hoher Wert erzielt. Mit der verständlichen Ausdrucksweise (91,5 Prozent I 89,4 Prozent), Vertrauenswürdigkeit (91,5 Prozent I 87,9 Prozent) und Kompetenz (90,7 Prozent I 88,7 Prozent) zeigt sich ein Großteil der Befragten in der persönlichen Begutachtung wie auch im Telefoninterview ebenfalls sehr zufrieden. Die Versichertenbefragung ist für den Medizinischen Dienst ein unverzichtbarer Baustein im kontinuierlichen Verbesserungsmanagement. Auch 2021 wurde weiteres Verbesserungspotential identifiziert. Einige Maßnahmen konnten bereits umgesetzt werden.
Versichertenbefragung zur Pflegebegutachtung
Die Versichertenbefragung zur Pflegebegutachtung wurde von allen Medizinischen Diensten im Jahre 2021 bereits zum achten Mal auf einer einheitlichen Grundlage durchgeführt.
Jedes Jahr erhalten 2,5 Prozent der Versicherten, die einen Antrag auf Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung gestellt haben und in ihrem persönlichen Umfeld vom Medizinischen Dienst begutachtet wurden, hierfür einen bundesweit einheitlichen Fragebogen. Seit März 2021 ist ergänzend ein Fragebogen zur telefonischen Pflegebegutachtung im Einsatz. Die Auswertung übernimmt ein unabhängiges Institut. Anonymität der Befragten und Objektivität der Ergebnisse sind somit durchweg sichergestellt. Die erhobenen Ergebnisse und Erkenntnisse zeigen auf, in welchen Bereichen die Gutachterinnen und Gutachter gute Arbeit leisten. Zudem lassen sich Maßnahmen ableiten, um die Zufriedenheit weiter auszubauen.
Hintergrundinformation
Der Medizinische Dienst Baden-Württemberg ist der organisatorisch selbstständige und fachlich unabhängige sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Seit der Gründung 1990 ist die Hauptverwaltung in Lahr/Schwarzwald angesiedelt. 11 Beratungs- und Begutachtungszentren sowie 6 Beratungsstellen garantieren eine flächendeckende Versorgung für Baden-Württemberg. Seine Beratungs- und Begutachtungsaufgaben leistet der Medizinische Dienst Baden-Württemberg im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen und Pflegekassen sowie auf Basis einschlägiger Rechtsvorschriften und Richtlinien sowie der aktuellen Rechtsprechung.