Der erste Tätigkeitsbericht umfasst den Zeitraum 01.01.2022 bis 30.09.2022. In diesen 9 Monaten haben insgesamt 266 Eingaben die Ombudsstelle erreicht. In den meisten Fällen haben sich Versicherte (133 Eingaben) und deren Angehörige (111 Eingaben) an die Ombudsperson gewandt. Grund der Kontaktaufnahme war in den meisten Fällen das Begutachtungs- oder Beratungsergebnis (113 Fälle). In 148 Fällen lag der Eingabe eine Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit zugrunde, in 76 Fällen eine Begutachtung zu Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (z. B. Kur-/Rehamaßnahmen, Kostenübernahme eines Behandlungsverfahrens oder eines Hilfsmittels).
Die Ombudsstelle, die der Verschwiegenheit verpflichtet ist, nimmt sich jedem Anliegen im Einzelfall an. Bei einer telefonischen Kontaktaufnahme nimmt sich Peter Niedergesäss die Zeit, sich das Anliegen ausführlich schildern zu lassen. Anschließend werden die weiteren Schritte besprochen. Bei Vorliegen einer Einwilligungserklärung nimmt die Ombudsperson Kontakt zum Medizinischen Dienst Baden-Württemberg auf, um Akten einzusehen oder um eine Stellungnahme anzufordern und den Sachverhalt auf dieser Grundlage fundiert prüfen und bewerten zu können.
Der Tätigkeitsbericht zeigt die Vielfältigkeit der Arbeit der Ombudsperson: Vom gemeinsamen Durchgehen und Besprechen eines Gutachtens, über eine Information über den Ablauf des Widerspruchsverfahrens bei den Kranken- und Pflegekassen bis hin zu einer internen Klärung oder Weiterleitung an das Beschwerdemanagement des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg z. B. bei Fragen zur Wartezeit bis zu einer Begutachtung – all dies prägt den Arbeitsalltag der unabhängigen Ombudsperson.
In Fällen, die nicht in den direkten Zuständigkeitsbereich der Ombudsperson fallen, kann diese in der Regel auf Institutionen oder Beratungseinrichtungen verweisen, die den Betroffenen weiterhelfen können. Eine Rechtsberatung erfolgt durch die Ombudsperson nicht.
Die Tätigkeit der Ombudsperson im Jahr 2022 war ganz wesentlich durch die Bearbeitung der Beschwerden der Versicherten geprägt. Unregelmäßigkeiten bei der Tätigkeit des Medizinischen Dienstes wurden nicht festgestellt.
Peter Niedergesäss zieht ein positives Resümee zu den ersten 9 Monaten seiner Tätigkeit als Ombudsperson: „Insgesamt macht mir die Arbeit sehr viel Freude, gerade die Telefonate mit den Kontaktsuchenden. In der Regel kann ich den vorhandenen Frust und die Enttäuschungen der Kontaktsuchenden auffangen und mit ihnen zusammen durch „aktives Zuhören“ und „lösungsorientierter Beratung“ mögliche weitere Schritte besprechen. Das ermöglicht den Betroffenen neue Perspektiven. Für mich ist dies eine sinnvolle Tätigkeit, der ich gerne nachkomme.“ „Die Eingaben zeigen auf, dass die unabhängige Ombudsperson ein wichtiges Instrument ist, welches die Transparenz in Bezug auf die Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes sowie die Patientenrechte und die Rechte pflegebedürftiger Personen weiter stärkt“, so Niedergesäss weiter.
Andreas Klein, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg, schließt sich dem positiven Resümee an: „Der Blick der unabhängigen Ombudsperson auf unsere Arbeit ist für uns sehr wertvoll. Wir schätzen die Zusammenarbeit mit Herrn Niedergesäss sehr. “
Den ausführlichen Tätigkeitsbericht der Ombudsperson finden Sie auf unserer Webseite unter https://www.md-bw.de/fileadmin/MD-Baden-Wuerttemberg/2-UEber_uns/20230214_Jahresbericht22_UOP_web.pdf
Hintergrundinformation
Im Zuge des MDK-Reformgesetzes wurde bei jedem Medizinischen Dienst eine unabhängige Ombudsperson eingerichtet. An die Ombudsperson können sich zum einen Versicherte bei Beschwerden über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg wenden. Zum anderen ist die Ombudsperson auch Anlaufstelle für die Gutachterinnen und Gutachter, wenn diese im Einzelfall unangemessenen Beeinflussungsversuchen ausgesetzt sein sollten. Die Ombudsperson ist bei ihrer Aufgabenwahrnehmung unabhängig und nur den rechtlichen Vorgaben und ihrem Gewissen unterworfen. Sie ist bezüglich aller Aufgaben zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg hat Herrn Peter Niedergesäss ab dem 1. Januar 2022 als unabhängige Ombudsperson bestellt.
Kontaktdaten der unabhängigen Ombudsperson beim Medizinischen Dienst Baden-Württemberg:
Peter Niedergesäss
Medizinischer Dienst Baden-Württemberg
Ombudsperson
Postfach 1210
77902 Lahr/Schwarzwald
Telefon: 07821 938-1701
E-Mail: ombudsperson(at)md-bw.de
Erreichbarkeit der Geschäftsstelle: Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr sowie Montag bis Donnerstag: 13:00 bis 15:00 Uhre auf Basis einschlägiger Rechtsvorschriften und Richtlinien sowie der aktuellen Rechtsprechung.