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Medizinischer Dienst richtet Position einer unabhängigen Ombudsperson ein

Im Zuge des MDK-Reformgesetzes wird bei jedem Medizinischen Dienst eine unabhängige Ombudsperson eingerichtet. Der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg hat Herrn Peter Niedergesäss ab dem 1. Januar 2022 als unabhängige Ombudsperson bestellt.

Logo der Ombudsperson beim Medizinischen Dienst Baden-Württemberg

An die Ombudsperson können sich zum einen Versicherte bei Beschwerden über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg wenden. Zum anderen ist die Ombudsperson auch Anlaufstelle für die Gutachterinnen und Gutachter, wenn diese im Einzelfall unangemessenen Beeinflussungsversuchen ausgesetzt sein sollten.

Die Ombudsstellen sollen zu mehr Transparenz führen, die Unabhängigkeit der Medizinischen Dienste und die Rechte der Versicherten stärken. Sie sollen Anregungen und Beschwerden der Versicherten aufnehmen, in Konfliktsituationen vermitteln, Unregelmäßigkeiten aufdecken und systematische Fehlentwicklungen in den Medizinischen Diensten verhindern.

Mit der Bestellung der Ombudsperson wird das bereits gut etablierte Beschwerdemanagement somit gezielt weiterentwickelt.

Die Ombudsperson ist bei ihrer Aufgabenwahrnehmung unabhängig und nur den rechtlichen Vorgaben und ihrem Gewissen unterworfen. Sie ist bezüglich aller Aufgaben zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg hat Herrn Peter Niedergesäss ab dem 1. Januar 2022 als unabhängige Ombudsperson bestellt. Herr Niedergesäss war bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand im Jahr 2020 über 30 Jahre für die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) tätig, den überwiegenden Teil davon als Diözesangeschäftsführer der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Dabei war ihm die Stärkung des ehrenamtlichen Engagements wichtig, das er jetzt im Ruhestand in vielfältiger Weise fortführt.

„Als Ombudsperson verstehe ich mein Amt als unparteiische Ansprechperson für Versicherte und die Gutachterinnen und Gutachter sowie als zuhörender Vermittler zwischen den Positionen.“ erklärt Niedergesäss. „Außerhalb formaljuristischer Instrumente möchte ich mit gesundem Menschenverstand dann unterstützen, wenn die bestehenden Verfahren und Klärungen zu keiner Lösung führen."

Kontaktdaten der Geschäftsstelle der Ombudsperson des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg

Postanschrift:
Medizinischer Dienst Baden-Württemberg
Ombudsperson
Postfach 1210
77902 Lahr

E-Mail:
ombudsperson(at)md-bw.de

Telefon:
07821 938-1701

Erreichbarkeit der Geschäftsstelle:
Montag - Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr sowie von 13:00 bis 15:00 Uhr

Hintergrundinformation

Der Medizinische Dienst Baden-Württemberg ist der organisatorisch selbstständige und fachlich unabhängige sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.

Seit der Gründung 1990 ist die Hauptverwaltung in Lahr/Schwarzwald angesiedelt. 11 Beratungs- und Begutachtungszentren sowie 6 Beratungsstellen garantieren eine flächendeckende Versorgung für Baden-Württemberg. Seine Beratungs- und Begutachtungsaufgaben leistet der Medizinische Dienst Baden-Württemberg im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen und Pflegekassen sowie auf Basis einschlägiger Rechtsvorschriften und Richtlinien sowie der aktuellen Rechtsprechung.

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Melanie Frommholz

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