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Pressemitteilung |

Neuer Vorstand beim Medizinischen Dienst Baden-Württemberg

Zum 1. Januar 2023 wird Andreas Klein neuer Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg.

Bild: von links: Irene Gölz, Andreas Klein, Hubert Seiter, Erik Scherb

In seiner Sitzung am 23. September 2022 hat der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg Andreas Klein zum neuen Vorstandsvorsitzenden gewählt. Andreas Klein folgt auf Erik Scherb, der zum Ende des Jahres in den Ruhestand geht.

Andreas Klein ist bereits seit 2008 in verschiedenen herausgehobenen Funktionen im Medizinischen Dienst Baden-Württemberg tätig, seit 2013 als stellvertretender Geschäftsführer des damaligen MDK Baden-Württemberg und seit der Neukonstituierung des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg in Folge des MDK-Reformgesetzes im Juli 2021 als stellvertretender Vorstandsvorsitzender.

Die alternierenden Vorsitzenden des Verwaltungsrates des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg, Irene Gölz und Hubert Seiter, freuen sich über die Nachbesetzung dieser wichtigen Position:

Mit der Wahl von Herrn Klein zum Vorstandsvorsitzenden ist die kontinuierliche und innovative Weiterentwicklung des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg weiterhin garantiert: Unabhängige Beurteilung gesundheitlicher und pflegefachlicher Fragen im Interesse der versicherten Personen und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Vertragspartnern, Krankenkassen und allen Akteuren im Gesundheitswesen. Nicht zuletzt sind unsere tagtäglichen Praxiserfahrungen interessante Entscheidungshilfen für die Politik." erläutert Hubert Seiter. Irene Gölz ergänzt: „Der Medizinische Dienst wird mit Herrn Klein einen Vorstandsvorsitzenden bekommen, der die gemeinsame Arbeit mit Herrn Scherb nun in der ersten Position hochkompetent weiterführen wird. Er kennt den Medizinischen Dienst sehr gut und hat als stellvertretender Vorstandsvorsitzender viel dazu beigetragen, dass die Begutachtungen und Beratungen patientenorientiert, in hoher Qualität und sehr effizient erbracht werden können. Seine Visionen zur Weiterentwicklung des Medizinischen Dienstes als wichtigem Akteur im Gesundheitswesen haben uns zudem sehr überzeugt.

Zur Person:

Herr Andreas Klein begann seine berufliche Laufbahn mit einer Ausbildung zum Krankenpfleger. Im Anschluss daran absolvierte er ein Studium der Rechtswissenschaft an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, arbeitet neben dem Studium weiter in seinem erlernten Beruf, und erlangte schließlich das zweite juristische Staatsexamen. Vor seinem Wechsel zum damaligen MDK Baden-Württemberg im Jahr 2008 arbeitete Klein zuletzt als Rechtsanwalt in einer Kanzlei mit den Schwerpunktgebieten Sozialrecht, Verwaltungsrecht und Medizinrecht. Beim Medizinischen Dienst Baden-Württemberg ist Herr Klein in der Funktion des Leiters der Stabsstelle Recht und Datenschutz eingestiegen und hat anschließend das Referat Geschäftsführung geleitet. Darauf folgend hat er die Leitung des Geschäftsbereichs Service und Unternehmensentwicklung übernommen, die er in seiner Funktion als stellvertretender Vorstandsvorsitzender aktuell weiterhin innehat und in der er unter anderem die Bereiche Personaladministration, IT, Zentrale Dienste, Finanzen, Qualitätsmanagement sowie Recht/Datenschutz/Compliance verantwortet. Herr Klein ist seit 2013 in seiner Funktion als Stellvertreter Teil der Geschäftsführung bzw. des Vorstandes des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg.

Hintergrundinformation

Der Medizinische Dienst Baden-Württemberg ist der organisatorisch selbstständige und fachlich unabhängige sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.

Seit der Gründung 1990 ist die Hauptverwaltung in Lahr/Schwarzwald angesiedelt. 11 Beratungs- und Begutachtungszentren sowie 6 Beratungsstellen garantieren eine flächendeckende Versorgung für Baden-Württemberg. Seine Beratungs- und Begutachtungsaufgaben leistet der Medizinische Dienst Baden-Württemberg im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen und Pflegekassen sowie auf Basis einschlägiger Rechtsvorschriften und Richtlinien sowie der aktuellen Rechtsprechung.

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Melanie Frommholz

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