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Sie sind mit dem Ergebnis einer Begutachtung und der daraus resultierenden Entscheidung der Kranken- oder Pflegekasse nicht einverstanden? Dann legen Sie bitte direkt bei Ihrer Kranken- oder Pflegekasse Widerspruch ein. Betrifft Ihre Unzufriedenheit den Begutachtungsvorgang oder Abläufe beim Medizinischen Dienst Baden-Württemberg? Dann senden Sie uns bitte Ihre Anmerkungen über das nachfolgende Formular.

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Bitte beachten Sie, dass wir Beschwerden von Angehörigen/Bekannten/sonstigen Personen aus datenschutzrechtlichen Gründen nur beantworten, wenn uns eine Vollmacht bzw. Schweigepflichtentbindung der/des Versicherten vorliegt.

Sie können den Beschwerdebogen auch ausdrucken, ausfüllen und uns per Post oder E-Mail schicken.