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Gut aufgestellt, optimal organisiert

Der Medizinische Dienst Baden-Württemberg ist als rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert. Organe sind der Verwaltungsrat und der Vorstand. Die Rechtsaufsicht obliegt dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.

2Spalter Führungsteam - Bild und Text

Unser Führungsteam

Unser Führungsteam - Text

von links nach rechts:

Dr. Thomas Rösel
Leitender Arzt

Andreas Klein
Vorstandsvorsitzender

Sybille Stindl
Stv. Vorstandsvorsitzende

2Spalter Personal und Organigramm

Personalstruktur

Beschäftigtengruppe Anzahl Beschäftigte
Ärztinnen/Ärzte 281
Pflegefachkräfte 615
Assistenzpersonal 394
Fachkräfte Kodierprüfung und sonstige Heilberufe 80
Verwaltungspersonal und Bewirtschaftungspersonal 126
Auszubildende 4
Gesamt 1.500
Davon in Teilzeit 659

Aufteilung nach Beschäftigtengruppen (Stand 01.01.2024)

Widget - Organigramm

Organigramm

Der Medizinische Dienst Baden-Württemberg hat 1.500 Beschäftigte (Stand: 01.01.2024).

Bei zunehmendem Auftragsvolumen und neuen Aufgaben sind wir sehr daran interessiert, neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzustellen.

Unsere aktuellen Stellenangebote

Gremien

Unabhängigkeit, fachliche Objektivität sowie organisatorische Selbstständigkeit prägen die Arbeit im Medizinischen Dienst Baden-Württemberg. Mit seiner Arbeit leistet der Medizinische Dienst Baden-Württemberg einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Solidargemeinschaft sowie zu einer guten und fairen Versorgung aller gesetzlich Versicherten mit den erforderlichen Leistungen.

Der Gesetzgeber hat den Medizinischen Dienst ausdrücklich als unabhängigen Beratungs- und Begutachtungsdienst für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung eingerichtet und mit den erforderlichen Rechten und Pflichten ausgestattet. Dies spiegelt sich auch in unserer Rechtsform sowie in unseren Organen und Gremien wider (siehe hierzu §§ 279 und 280 SGB V).

2Spalter Gremien und Beirat

Verwaltungsrat

Verwaltungsrat

Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder dieses Gremiums beraten in ihren Sitzungen über grundsätzliche Fragen.

Zum Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg

Termine Verwaltungsratssitzungen

2024 trifft sich unser Verwaltungsrat an folgenden Terminen: 
15. März 2024, 19. Juni 2024, 13. September 2024, 6. Dezember 2024

Downloads Satzung usw.

Satzung

des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg

Entschädigungsregelung

des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg

Geschäftsordnung

des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg

Veröffentlichung gemäß § 279 Abs. 7 SGB V