Zum Inhalt springen

Gute Versorgung langfristig sichern

Die Aufwendungen für Arzneimittel sind der drittgrößte Ausgabenposten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Um die Arzneimittelversorgung langfristig zu sichern, erstellen unsere speziell geschulten Gutachterinnen und Gutachter pro Jahr rund 10.000 schriftliche Stellungnahmen zu mehr als 1.000 verschiedenen Arzneimitteln.

Die Kriterien für die Kostenübernahme von Arzneimitteln durch die GKV werden im Wesentlichen durch das Sozialgesetzbuch (SGB V), das Arzneimittelgesetz (AMG), das Medizinproduktegesetz (MPG) sowie durch Urteile und Beschlüsse der Rechtsprechung bestimmt.

Als ärztliche Gutachterinnen und Gutachter beurteilen wir die Leistungspflicht der GKV für die individuelle pharmakotherapeutische Versorgung – vor dem Hintergrund der rechtlichen Vorgaben und der medizinischen Erfordernisse.

Ziel ist es, der Kasse eine sachgerechte, leistungsrechtliche Entscheidung zu ermöglichen.

Die Anfragen zur Arzneimittelverordnung nehmen kontinuierlich zu. Dabei ändern sich die Schwerpunkte immer wieder.

Die in der Arzneimittelbegutachtung tätigen Ärztinnen und Ärzte des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg meistern diese Herausforderung durch kontinuierliche interne und externe fachliche Weiterbildung.

Unsere Aufgaben