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Compliance beim Medizinischen Dienst Baden-Württemberg

Compliance bedeutet für den Medizinischen Dienst Baden-Württemberg die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Richtlinien sowie eigener Regelwerke und Wertvorstellungen (Rechts- und Regelkonformität).

Einführungstext

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist der Medizinische Dienst bereits durch das Grundgesetz in besonderem Maße an Recht und Gesetz gebunden (Art. 20 Abs. 3 GG). Darüber hinaus ist die Gewährleistung der Rechts- und Regelkonformität elementar für die Integrität sowie die Neutralität und damit das Ansehen und die Vertrauenswürdigkeit des Medizinischen Dienstes.

Eine wichtige Grundlage für ein rechts- und regelkonformes Verhalten aller Organe und Beschäftigten ist ein funktionierendes Compliance-Management-System (CMS, s. Info), das Maßnahmen und Prozesse strukturiert, koordiniert sowie überwacht und so die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen, unternehmensinternen Vorgaben und Unternehmenswerten sicherstellt.

Compliance-Management-System

Compliance-Management-System

Compliance-Management-System

Gesamtheit der Maßnahmen, insbesondere in Form von Verfahren, Prozessen und Regelungen, die dazu dienen, Risiken für die Rechts- und Regelkonformität zu identifizieren und Fehlverhalten/Regelverstöße zu vermeiden.

Die Einhaltung der folgenden Grundsätze sind das Fundament des Compliance-Managements im Medizinischen Dienst Baden-Württemberg:

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