Compliance
Compliance beim Medizinischen Dienst Baden-Württemberg
Compliance bedeutet für den Medizinischen Dienst Baden-Württemberg die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Richtlinien sowie eigener Regelwerke und Wertvorstellungen (Rechts- und Regelkonformität).
Einführungstext
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist der Medizinische Dienst bereits durch das Grundgesetz in besonderem Maße an Recht und Gesetz gebunden (Art. 20 Abs. 3 GG). Darüber hinaus ist die Gewährleistung der Rechts- und Regelkonformität elementar für die Integrität sowie die Neutralität und damit das Ansehen und die Vertrauenswürdigkeit des Medizinischen Dienstes.
Eine wichtige Grundlage für ein rechts- und regelkonformes Verhalten aller Organe und Beschäftigten ist ein funktionierendes Compliance-Management-System (CMS, s. Info), das Maßnahmen und Prozesse strukturiert, koordiniert sowie überwacht und so die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen, unternehmensinternen Vorgaben und Unternehmenswerten sicherstellt.
Compliance-Management-System
Die Einhaltung der folgenden Grundsätze sind das Fundament des Compliance-Managements im Medizinischen Dienst Baden-Württemberg:
Um Unabhängigkeit und Neutralität zu gewährleisten bedarf es Transparenz und der Wahrnehmung der eigenen Verantwortlichkeiten jeder einzelnen Person.
Ein faires, angemessenes und professionelles Auftreten gegenüber Versicherten sowie deren Angehörigen und Vertretungen, den Leistungserbringern, den Auftraggebern und Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern, ohne jede Bevorzugung oder Benachteiligung ist eine wichtige Grundvoraussetzung für die Integrität des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg.
Alle Organe und Beschäftigten müssen daher Situationen vermeiden, in denen ihre persönlichen oder finanziellen Interessen mit denen des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg in Konflikt geraten könnten.
Es sind insbesondere die internen Vorgaben zum Umgang mit Geschenken, Zuwendungen oder der Gewährung sonstiger Vorteile sowie die Regelungen zu Nebentätigkeiten zu beachten.
Die/der Beauftragte für Korruptionsprävention steht bei Fragen unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:
Postanschrift: Medizinischer Dienst Baden-Württemberg
Korruptionsprävention
Ahornweg 2
77933 Lahr/Schwarzwald
Tel.: 07821 938-1176
E-Mail: Korruptionspraevention(at)md-bw.de
Hinweisgebenden steht als weitere Anlaufstelle die unabhängige Ombudsperson des Medizinischen Dienstes zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Ombudsperson: https://www.md-bw.de/ueber-uns/ombudsperson.
Die zur Finanzierung der Aufgaben des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg erforderlichen Mittel werden von den Kranken- und Pflegekassen durch eine Umlage je Mitglied erbracht.
Für die durch die Solidargemeinschaft aufgebrachten Mittel trägt der Medizinische Dienst Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung. Es sind daher alle verpflichtet mit den zur Verfügung gestellten Mitteln rechtskonform, insbesondere wirtschaftlich und sparsam umzugehen.
In vielen Bereichen des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg werden personenbezogene Daten, insbesondere besonders schützenswerte Gesundheits- und
Sozialdaten verarbeitet.
Die Versicherten, Leistungserbringer, Auftraggeber sowie Dienstleisterinnen und Dienstleister und auch die Beschäftigten selbst haben ein berechtigtes Interesse an der sicheren und datenschutzkonformen Verarbeitung ihrer oft sehr sensiblen persönlichen Daten (personenbezogene Daten) sowie der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.
Mit personenbezogenen Daten und Sozialdaten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Dritter ist entsprechend der rechtlichen Vorgaben daher stets vertraulich und mit größter Sorgfalt umzugehen.
Weitere Informationen zum Datenschutz und Kontakt zu der/dem Datenschutzbeauftragten: https://www.md-bw.de/datenschutz.
Eine Unternehmenskultur, die von einer fairen und kooperativen Zusammenarbeit geprägt ist, ist unabdingbar für eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit. Toleranz und der vertrauensvolle Umgang im täglichen Miteinander stellen daher wichtige Unternehmensgrundwerte dar.
Um die Einhaltung dieser Grundwerte zu gewährleisten, bedarf es des verantwortungsbewussten und integren Verhaltens aller Beschäftigten. Die persönliche Würde, die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte eines jeden Einzelnen sind zu achten.
Niemand wird insbesondere wegen ethnischer Herkunft, Staatsangehörigkeit, Religion, Alter, Hautfarbe, Geschlecht, sexuellen Identität, Schwangerschaft, Gesundheit, Behinderung diskriminiert.
Ebenso wenig werden Diskriminierungen gegen Beschäftigte durch Dritte toleriert.
Der Medizinische Dienst Baden-Württemberg verpflichtet sich zur Chancengleichheit aller Beschäftigten. Als Ansprechpartnerin steht die/der Antidiskriminierungsbeauftragte zur Verfügung:
Postanschrift: Medizinischer Dienst Baden-Württemberg
AGG-Beauftragte
Ahornweg 2
77933 Lahr/Schwarzwald
Tel.: 07821 938-1178
E-Mail: agg-beschwerdestelle(at)md-bw.de
Der Medizinische Dienst Baden-Württemberg nimmt Hinweise auf mögliche Regelverstöße, Unregelmäßigkeiten und Beeinflussungsversuche sehr ernst. Konkrete Hinweise auf Regelverstöße sind wichtig und können dabei helfen, Regelverstöße zu beseitigen, Prozesse klarer zu gestalten und negative Folgen für die Beteiligten und das Unternehmen abzuwenden.
Das Hinweisgebersystem des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg ermöglicht es mitarbeitenden und außenstehenden Personen, bei konkreten Anhaltspunkten auf schwere Regel- und Rechtsverstöße über folgende Kommunikationskanäle hinzuweisen oder Fragen zu Compliance-Sachverhalten zu stellen:
Postanschrift: Medizinischer Dienst Baden-Württemberg
Compliance
Ahornweg 2
77933 Lahr/Schwarzwald
Tel.: 07821 938-1178 oder 07821 938-1176
E-Mail: compliance(at)md-bw.de
Die Bearbeitung anonymer Hinweise kann mangels Rückkommunikationsmöglichkeiten erschwert sein. Es empfiehlt sich daher, dass Hinweisgebende Kontaktdaten angeben oder sich telefonisch melden.
Im Falle einer anonymen Eingabe teilen Sie der Hinweisgeberstelle bitte mit, bei welcher Organisationseinheit
- was,
- wann,
- wo,
- mit welchen Beteiligten
passiert ist und ob es Unterlagen (z. B. E-Mails) oder weitere Personen gibt, die Angaben machen können.
Bitte prüfen Sie vor Übersendung des Hinweises sorgfältig, ob die Angaben, die Sie machen, auch inhaltlich zutreffen. Wissentlich falsche Angaben können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Sollten Sie sich bei Ihren Angaben nicht sicher sein, formulieren Sie das deutlich oder wenden Sie sich persönlich direkt an den Bereich Compliance, um über den Sachverhalt in einem vertraulichen Gespräch – gern auch anonym – zu sprechen. Hinweise werden im Rahmen eines fairen, schnellen und geschützten Prozesses bearbeitet.
Jede Eingabe wird unter Wahrung der Vertraulichkeit geprüft und unter Sicherstellung des größtmöglichen Schutzes für Hinweisgebende, Betroffene sowie die bei der Aufklärung beteiligten Mitarbeitenden weiterverfolgt.
Für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist.
Druck auf Hinweisgebende und alle Personen, die dazu beitragen, richtiges Verhalten beim Medizinischen Dienst Baden-Württemberg zu fördern, wird nicht toleriert.
Informationen zur externen Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz und zu weiteren externen Meldestellen: https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/ZustaendigkeitderMeldestellen/ZustaendigkeitderMeldestellen_node.html
Wenn Sie sich mit uns in Verbindung setzen wollen, beachten Sie bitte auch unsere Hinweise zur sicheren Datenübertragung: