Zum Inhalt springen

Ombudsperson beim Medizinischen Dienst Baden-Württemberg

Bei Beschwerden über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg können Sie sich vertrauensvoll an unsere unabhängige Ombudsperson wenden: Herr Peter Niedergesäss ist Ansprechpartner sowohl für Versicherte wie für die Beschäftigten des Medizinischen Dienstes.

Text Ombudsperson

Mit dem MDK-Reformgesetz wurde in § 278 Absatz 3 SGB V die Bestellung einer Ombudsperson vorgesehen. Der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg hat Herrn Peter Niedergesäss als unabhängige Ombudsperson ab dem 1. Januar 2022 bestellt.

An die Ombudsperson können sich vertrauensvoll wenden:

  • Versicherte – bei Beschwerden über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes
  • Beschäftigte des Medizinischen Dienstes – bei Beobachtung von Unregelmäßigkeiten, insbesondere Beeinflussungsversuchen durch Dritte

Bei der Ausübung ihrer Tätigkeit ist die Ombudsperson unabhängig und frei von Weisungen. Sie ist nur den rechtlichen Vorgaben und ihrem Gewissen verpflichtet. Sie ist bezüglich aller Aufgaben zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Die Ombudsperson berichtet dem Vorstand, dem Verwaltungsrat und der zuständigen Aufsichtsbehörde in anonymisierter Form jährlich und bei gegebenem Anlass. Der Bericht wird anschließend auf der Internetseite des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg veröffentlicht.

Unser Beschwerdemanagement ist auch weiterhin für Sie da.

Lob, Anregungen oder Hinweise: Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihr Lob leiten wir direkt weiter. Kritik und Beschwerden gehen wir konsequent nach, um unsere Dienstleistung kontinuierlich zu verbessern.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.md-bw.de/service/lob-kritik/

Häufige Fragen und Antworten

Was sind die Aufgaben einer Ombudsperson? Mit welchen Anliegen kann ich mich an die Ombudsperson wenden? Wie unabhängig arbeitet die Ombudsperson? Hier haben wir für Sie einige wichtige Fragen und Antworten zur Ombudsperson zusammengestellt.

FAQ zur Ombudsperson