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Pressemitteilung |

Ein wichtiger Schritt, um die Versorgung im demografischen Wandel sicherzustellen

Zur heutigen Verabschiedung des Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG) erklärt Andreas Klein, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg: „Der Medizinische Dienst Baden-Württemberg begrüßt ausdrücklich, dass mit dem Pflegeunterstützungs-und Entlastungsgesetz die Möglichkeit geschaffen wird, in bestimmten Fällen die Pflegebegutachtung mittels strukturierten Telefoninterviews zu ermöglichen.

Auf dem Weg hin zu einer zukunftsfesten Pflegebegutachtung ist dies ein wichtiger Schritt, um für die Versicherten auch in Zeiten des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels den zeitnahen Zugang zu Pflegeleistungen sicherstellen zu können. Wir müssen aber am Ball bleiben, um die Pflegebegutachtung insgesamt für die Zukunft gut zu gestalten. Dazu sind weitere Schritte der Flexibilisierung und die Nutzung der Digitalisierung erforderlich. Nur so wird es gelingen, die Pflegebegutachtung nachhaltig für den demografischen Wandel aufzustellen und die schnelle Versorgung für die Versicherten zu gewährleisten.“

 

Bild zeigt zwei älteren Damen im Pflegeheim. Eine Damen  ließt eine Zeitschrift. Eine Dame schaut in die Kamera.
Bild: Medizinischer Dienst

Hintergrund

Immer mehr Menschen haben Anspruch auf Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung: Zwischen 2016 und 2021 ist bundesweit die Zahl der pflegebedürftigen Menschen von 3,1 Millionen auf 5 Millionen gestiegen. Voraussetzung für den Bezug von Pflegeleistungen ist die Pflegebegutachtung beim Medizinischen Dienst. Um die Pflegebegutachtung und damit die Versorgung der Pflegebedürftigen zeitnah gewährleisten zu können, ist eine Flexibilisierung der Begutachtungsformate notwendig, sodass in bestimmten Fällen neben der Begutachtung im Hausbesuch auch das strukturierte Telefoninterview und die Videobegutachtung eingesetzt werden kann. Das Telefoninterview eignet sich vor allem für Begutachtungen bei Höherstufungsanträgen, die in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen haben: Ihre Anzahl ist beim Medizinischen Dienst Baden-Württemberg von 81.543 im Jahr 2016 auf 151.096 im Jahr 2022 und somit um 85 Prozent gestiegen. Höherstufungsanträge werden von Versicherten gestellt, deren Pflegebedürftigkeit sich verschlechtert hat und die bereits vom Medizinischen Dienst in eigener Häuslichkeit begutachtet worden sind. Das können zum Beispiel Pflegebedürftige sein, die an fortgeschrittenen Krebserkrankungen oder Demenz leiden.

 

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