Zum Inhalt springen

Der Medizinische Dienst Baden-Württemberg ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Barrierefreiheit Einleitung

Die auf digitale Barrierefreiheit spezialisierte Agentur anatom5 hat im Rahmen eines Beratung- und Testauftrags für die Haupt-Domain https://www.medizinischerdienst.de/ eine ausführliche Bewertung vorgenommen und auf der Basis einer abschließenden, vereinfachten Überwachung eine Erklärung zur Barrierefreiheit für diese Domain formuliert. Diese Erkenntnisse wurden auch für die Bewertung der Webseite des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg verwendet, die technisch auf der gleichen Typo3-Plattform aufbaut. Zur Bewertung der inhaltlichen Ebene wurde für die Seite www.md-bw.de zusätzlich ein abschließender Test auf Basis eines vereinfachten Prüfverfahrens vorgenommen.

Formal orientiert sich diese Erklärung zur Barrierefreiheit am Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

2-Spalter Barrierefreiheit

Text Barrierefreiheit

Datum der letzten Aktualisierung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde erstmals am 23.10.2020 erstellt und am 21.06.2022 erstmals aktualisiert. Die aktuelle Fassung dieser Erklärung wurde von der Agentur anatom5 GmbH am 28.06.2023 erstellt.

Allgemeine Hinweise

Der Medizinische Dienst Baden-Württemberg bemüht sich, seinen Internetauftritt unter www.md-bw.de im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben der aktuellen Fassung der BITV sowie des Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) barrierefrei zu gestalten.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die Inhalte unter der Domain www.md-bw.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Seite www.md-bw.de ist in Teilen mit den Anforderungen der BITV (bzw. den Anforderungen aus der EU-Richtlinie 2016/2102) vereinbar. Der Medizinische Dienst Baden-Württemberg hat bereits einige Verbesserungen erzielen können und arbeitet weiterhin an der Barrierefreiheit.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Punkte sind noch nicht auf allen Seiten barrierefrei:

Prüfschritt Ergebnis
9.1.1.1 Alternativtexte für Nicht-Text-Inhalt Teilweise erfüllt
9.1.3.1 Info und Beziehungen Teilweise erfüllt
9.1.3.2 Bedeutungsvolle Reinhenfolge Eher nicht erfüllt
9.1.4.10 Automatischer Umbruch (Reflow) Teilweise erfüllt
9.1.4.13 Eingeblendeter Inhalt bei :hover und :focus Nicht erfüllt
9.2.1.1 Tastaturbedienung Teilweise erfüllt
9.2.4.3 Fokus-Reihenfolge Nicht erfüllt
9.2.4.7 Fokus sichtbar Nicht erfüllt
9.4.1.2 Name, Rolle, Wert Teilweise erfüllt

Nicht barrierefreie PDF

Im Rahmen der vereinfachten Überwachung wurden auch stichprobenartig PDF-Dokumente heruntergeladen und einer groben Prüfung unterzogen. Dieser hat ebenfalls ergeben, dass die vorgefundenen PDF-Dokumente in weiten Teilen nicht barrierefrei sind.

Haben Sie weitere Probleme entdeckt?

Wenn Sie auf Probleme stoßen, die wir beheben können, sagen Sie uns gerne Bescheid. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Folgendes finden:

  • Inhalte, die schwer zugänglich sind,
  • Inhalte, die nicht mit den Anforderungen des L-BGG vereinbar sind.
  •  

Postalisch:
Medizinischer Dienst Baden-Württemberg
Unternehmenskommunikation
Ahornweg 2
77933 Lahr/Schwarzwald

Elektronisch: Über den Link "Barriere melden" in der Service-Navigation am Seitenende.
Oder rufen Sie uns an unter 07821 938-1118.

Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an den Medizinischen Dienst Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben.

Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls der Medizinische Dienst Baden-Württemberg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den/die kommunalen Beauftragte(n) für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Tel. 0711 279-3366
Poststelle(at)bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der/des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben. Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.