Prüfung von Leistungsgruppen und OPS-Strukturmerkmalen im Krankenhaus
Hand in Hand – Leistungsgruppenprüfung und OPS-Strukturprüfung
Patientinnen und Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass dort wo sie eine Krankenhausbehandlung erhalten, medizinische Qualitätsstandards eingehalten werden. Dafür sieht das neue Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst vor.
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Erläuterungstext
Mit dem KHVVG hat der Gesetzgeber die Einführung von Leistungsgruppen für Krankenhäuser etabliert. Durch sie wird das Spektrum der medizinischen Leistungen der Krankenhäuser abgebildet. Das KHVVG sieht aktuell 65 Leistungsgruppen für die von Krankenhausbehandlungen umfassten Leistungen vor.
Die Leistungsgruppenprüfung erfolgt zukünftig zusätzlich zu der seit 2021 etablierten Prüfungen von OPS-Strukturmerkmalen. Die Prüfung der Leistungsgruppen erfolgt durch den Medizinischen Dienst, der dafür von der jeweiligen Landesbehörde beauftragt wird. Für die OPS-Strukturprüfung wird der Medizinische Dienst weiterhin von den Krankenhäusern direkt beauftragt.
Grundlage für beide Prüfungen ist die Richtlinie „Prüfungen zur Erfüllung von Qualitätskriterien der Leistungsgruppen und von OPS-Strukturmerkmalen nach § 275a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 SGB V (LOPS-RL). Mit der Richtlinie wird erreicht, dass die Prüfungen aufwandsarm und soweit möglich, einheitlich und aufeinander abgestimmt durchgeführt werden können. Dadurch leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Versorgungsqualität und Patientensicherheit.
LOPS-Richtlinie veröffentlicht
Die LOPS-Richtlinie wurde am 9. April 2025 vom Medizinischen Dienst Bund erlassen und am 13. Mai 2025 vom Bundesgesundheitsministerium genehmigt.
Die LOPS-Richtlinie tritt am 24. Mai 2025 in Kraft. Sie steht hier mit allen Anlagen zum Download zur Verfügung und löst die Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V (StrOPS-RL)“ab.
Aufeinander abgestimmt
Für den Nachweis der Erfüllung von OPS-Strukturmerkmalen und von Qualitätskriterien der Leistungsgruppen sind zum Teil dieselben Unterlagen nötig. Um Unterlagen des Krankenhauses bestmöglich für beide Prüfverfahren nutzen zu können, wird für die regelmäßigen (turnusgemäßen) OPS-Strukturprüfungen und Leistungsgruppenprüfungen derselbe Prüfzeitraum zugrunde gelegt. Auf diese Weise ist es auch möglich, Dienstpläne für Prüfungen mehrerer OPS-Kodes und für Leistungsgruppenprüfungen zu verwenden. Ein Großteil der bei den Medizinischen Diensten vorhandenen Unterlagen kann zudem mehrjährig genutzt werden, wie zum Beispiel Nachweise über fachliche Erfahrungen und abgeschlossene Ausbildungen sowie Gerätenachweise.
Im Rahmen der Prüfungen stellt das Krankenhaus dem zuständigen Medizinischen Dienst die Strukturdaten gemäß der Anlage 2 (Leistungsgruppenprüfung) und 3 (OPS-Strukturprüfungen) der LOPS-Richtlinie zur Verfügung. Der Medizinische Dienst gleicht auf dieser Basis ab, welche für die Prüfung notwendigen Unterlagen ihm bereits aus anderen Prüfungen vorliegen.
Weitere Informationen sowie alle Formulare finden Sie bezogen auf die jeweilige Prüfungsart auf den folgenden Unterseiten.