Prüfung von Leistungsgruppen und OPS-Strukturmerkmalen im Krankenhaus
Hand in Hand – Leistungsgruppenprüfung und OPS-Strukturprüfung
Patientinnen und Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass dort wo sie eine Krankenhausbehandlung erhalten, medizinische Qualitätsstandards eingehalten werden. Dafür sieht das neue Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst vor.
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Erläuterungstext – Neu
Mit dem KHVVG hat der Gesetzgeber die Einführung von Leistungsgruppen für Krankenhäuser etabliert. Durch sie wird das Spektrum der medizinischen Leistungen der Krankenhäuser abgebildet. Das KHVVG sieht aktuell 65 Leistungsgruppen für die von Krankenhausbehandlungen umfassten Leistungen vor.
Die Leistungsgruppenprüfung erfolgt seit 2025 zusätzlich zu der seit 2021 etablierten Prüfungen von OPS-Strukturmerkmalen. Die Prüfung der Leistungsgruppen erfolgt durch den Medizinischen Dienst, der dafür von der jeweiligen Landesbehörde beauftragt wird. Für die OPS-Strukturprüfung wird der Medizinische Dienst weiterhin von den Krankenhäusern direkt beauftragt.
Grundlage für beide Prüfungen ist die Richtlinie „Prüfungen zur Erfüllung von Qualitätskriterien der Leistungsgruppen und von OPS-Strukturmerkmalen nach § 275a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 SGB V (LOPS-RL). Mit der Richtlinie wird erreicht, dass die Prüfungen aufwandsarm und soweit möglich, einheitlich und aufeinander abgestimmt durchgeführt werden können. Dadurch leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Versorgungsqualität und Patientensicherheit.
LOPS-Richtlinie 2.0 veröffentlicht
Die LOPS-Richtlinie 1.0 trat am 24. Mai 2025 in Kraft. Eine Überarbeitung der LOPS-Richtlinie war aktuell erforderlich, um die Vorgaben des Gesetzgebers zur Ergebnisdatenbank des MD-Bund gemäß § 283 Absatz 5 SGB V umzusetzen. Zudem wurden die Änderungen des OPS 2026, die sich aufgrund der jährlichen Aktualisierung des durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herausgegebenen Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) ergeben haben, in der Richtlinie berücksichtigt.
Die LOPS-Richtlinie 2.0 tritt am 10. Januar 2026 in Kraft und steht hier mit allen Anlagen zum Download zur Verfügung.
Aufeinander abgestimmt
Für den Nachweis der Erfüllung von OPS-Strukturmerkmalen und von Qualitätskriterien der Leistungsgruppen sind zum Teil dieselben Unterlagen nötig. Um Unterlagen des Krankenhauses bestmöglich für beide Prüfverfahren nutzen zu können, wird für die regelmäßigen (turnusgemäßen) OPS-Strukturprüfungen und Leistungsgruppenprüfungen derselbe Prüfzeitraum zugrunde gelegt und auf unserer Website veröffentlicht. Auf diese Weise ist es auch möglich, Dienstpläne für Prüfungen mehrerer OPS-Kodes und für Leistungsgruppenprüfungen zu verwenden. Ein Großteil der bei den Medizinischen Diensten vorhandenen Unterlagen kann zudem mehrjährig genutzt werden, wie zum Beispiel Nachweise über fachliche Erfahrungen und abgeschlossene Ausbildungen sowie Gerätenachweise.
Im Rahmen der Prüfungen stellt das Krankenhaus dem zuständigen Medizinischen Dienst die Strukturdaten gemäß der Anlage 2 (Leistungsgruppenprüfung) und 3 (OPS-Strukturprüfungen) der LOPS-Richtlinie zur Verfügung. Der Medizinische Dienst gleicht auf dieser Basis ab, welche für die Prüfung notwendigen Unterlagen ihm bereits aus anderen Prüfungen vorliegen.
Weitere Informationen sowie alle Formulare finden Sie bezogen auf die jeweilige Prüfungsart auf den folgenden Unterseiten.
Prüfzeiträume des MD Baden-Württemberg für die turnusgemäßen Prüfungen für 2026 (gemäß § 5 Absatz 1 bzw. § 27 Abs. 4 der LOPS-Richtlinie 2.0)
Prüfzeiträume des MD Baden-Württemberg für die turnusgemäßen Prüfungen für 2026 (gemäß § 5 Absatz 1 bzw. § 27 Abs. 4 der LOPS-Richtlinie 2.0)
| Auftragseingang beim MD | OPS-Strukturprüfung | Leistungsgruppenprüfung |
|---|---|---|
| 01.01.2026 - 31.03.2026 | Prüfzeitraum = Oktober bis Dezember 2025 | Prüfzeitraum = Oktober bis Dezember 2025 |
| Ab 01.04.2026 | Prüfzeitraum = Januar bis März 2026 | Prüfzeitraum = Januar bis März 2026 |