Prüfung von Leistungsgruppen und OPS-Strukturmerkmalen im Krankenhaus
Hand in Hand – Leistungsgruppenprüfung und OPS-Strukturprüfung
Patientinnen und Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass dort wo sie eine Krankenhausbehandlung erhalten, medizinische Qualitätsstandards eingehalten werden. Dafür sieht das neue Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst vor.
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NEU: Erläuterungstext
Mit dem KHVVG hat der Gesetzgeber die Einführung von Leistungsgruppen für Krankenhäuser etabliert. Durch sie wird das Spektrum der medizinischen Leistungen der Krankenhäuser abgebildet. Das KHVVG sieht 65 Leistungsgruppen für die von Krankenhausbehandlungen umfassten Leistungen vor.
Durch das am 15.04.2026 in Kraft getretene Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) haben sich Änderungen ergeben. Mit KHAG sind nur noch 61 Leistungsgruppen für die von Krankenhausbehandlungen umfassten Leistungen vorgesehen. Weitere Änderungen betreffen u. a. die Kooperationsmöglichkeiten für Krankenhäuser sowie Anpassungen in der Anlage 1 zu § 135e SGB V.
Die Leistungsgruppenprüfung erfolgt seit 2025 zusätzlich zu den seit 2021 durchgeführten Prüfungen von OPS-Strukturmerkmalen. Die Prüfung der Leistungsgruppen erfolgt durch den Medizinischen Dienst, der dafür von der jeweiligen Landesbehörde oder durch die Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen im Zusammenhang mit der Vereinbarung von Leistungsgruppen in einem Versorgungsvertrag beauftragt wird. Für die OPS-Strukturprüfungen können Krankenhäuser beim Medizinische Dienst einen Antrag zur Prüfung von OPS-Strukturmerkmalen stellen, wenn entsprechende Leistungen mit den Kostenträgern vereinbart und abgerechnet werden sollen.
Grundlage für beide Prüfungen ist die Richtlinie „Prüfungen zur Erfüllung von Qualitätskriterien der Leistungsgruppen und von OPS-Strukturmerkmalen nach § 275a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 SGB V (LOPS-RL). Mit der Richtlinie wird erreicht, dass die Prüfungen aufwandsarm und soweit möglich, einheitlich und aufeinander abgestimmt durchgeführt werden können. Dadurch leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Versorgungsqualität und Patientensicherheit.
LOPS-Richtlinie 2026, Version 2 (LOPS-RL 3) veröffentlicht
Die neue LOPS-Richtlinie tritt am 19. Mai 2026 in Kraft. Sie steht hier mit allen Anlagen als PDF zum Download zur Verfügung.
In der neuen LOPS-Richtlinie werden Vorgaben aus dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) umgesetzt. Das KHAG ist am 15. April 2026 in Kraft getreten. Mit dem KHAG wurden unter anderem Qualitätskriterien in Leistungsgruppen angepasst, die Anzahl der Leistungsgruppen um vier reduziert und weitere Bedingungen zur Erfüllung der für eine Leistungsgruppe als Mindestvoraussetzungen genannten Qualitätskriterien geändert. Gesetzliche Anpassungen gab es auch in Bezug auf die Voraussetzungen zur Anzeige- und Abrechnungsmöglichkeit bei erstmaliger Abrechnungsrelevanz von OPS-Kodes sowie erstmaliger Leistungserbringung.
Neben den aus dem KHAG resultierenden Änderungen wurden außerdem fachliche Hinweise der Anwenderinnen und Anwender der Richtlinie und die Erweiterung der Ergebnisdatenbank (MD-QPortal) berücksichtigt.
Die LOPS-Richtlinie trat erstmalig am 24. Mai 2025 in Kraft.
Aufeinander abgestimmt
Für den Nachweis der Erfüllung von OPS-Strukturmerkmalen und von Qualitätskriterien der Leistungsgruppen sind zum Teil dieselben Unterlagen nötig. Um Unterlagen des Krankenhauses bestmöglich für beide Prüfverfahren nutzen zu können, wird für die regelmäßigen (turnusgemäßen) OPS-Strukturprüfungen und Leistungsgruppenprüfungen derselbe Prüfzeitraum zugrunde gelegt und auf unserer Website veröffentlicht. Auf diese Weise ist es auch möglich, Dienstpläne für Prüfungen mehrerer OPS-Kodes und für Leistungsgruppenprüfungen zu verwenden. Ein Großteil der bei den Medizinischen Diensten vorhandenen Unterlagen kann zudem mehrjährig genutzt werden, wie zum Beispiel Nachweise über fachliche Erfahrungen und abgeschlossene Ausbildungen sowie Gerätenachweise.
Im Rahmen der Prüfungen stellt das Krankenhaus dem zuständigen Medizinischen Dienst die Strukturdaten gemäß der Anlage 2 (Leistungsgruppenprüfung) und 3 (OPS-Strukturprüfungen) der LOPS-Richtlinie zur Verfügung. Der Medizinische Dienst gleicht auf dieser Basis ab, welche für die Prüfung notwendigen Unterlagen ihm bereits aus anderen Prüfungen vorliegen.
Weitere Informationen sowie alle Formulare finden Sie bezogen auf die jeweilige Prüfungsart auf den folgenden Unterseiten.
Prüfzeiträume des MD Baden-Württemberg für die turnusgemäßen Prüfungen für 2026 (gemäß § 5 Absatz 1 bzw. § 27 Abs. 4 der LOPS-Richtlinie 2.0)
Prüfzeiträume des MD Baden-Württemberg für die turnusgemäßen Prüfungen für 2026 (gemäß § 5 Absatz 1 der LOPS-Richtlinie 2026, Version 2)
| Antrags-/Auftragseingang beim MD | OPS-Strukturprüfung | Leistungsgruppenprüfung |
|---|---|---|
| 01.01.2026 - 31.03.2026 | Prüfzeitraum = Oktober bis Dezember 2025 | Prüfzeitraum = Oktober bis Dezember 2025 |
| Ab 01.04.2026 | Prüfzeitraum = Januar bis März 2026 | Prüfzeitraum = Januar bis März 2026 |