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Unsere Sonderaufgaben

Erfahrung, Kompetenz, spezialisiertes Fachwissen: Der Medizinische Dienst Baden-Württemberg gilt als wichtiger Akteur im Gesundheitswesen – und leistet weit mehr als nur seinen im Gesetz definierten Beitrag für die Solidargemeinschaft. In der Öffentlichkeit wird oft nur unsere gutachterliche Tätigkeit für die gesetzliche Kranken- und soziale Pflegeversicherung wahrgenommen. Doch unsere Sonderaufgaben innerhalb Baden-Württembergs oder für die Gemeinschaft der Medizinischen Dienste zeigen: Wir engagieren uns aktiv für die Versorgungsqualität.

Verordnungscontrolling

Verordnungscontrolling

Die Organisationseinheit Verordnungscontrolling im Medizinischen Dienst Baden-Württemberg analysiert die Arznei- und Heilmittelverordnungen aller Vertragsärzte und ärztlich geleiteten Einrichtungen inklusive der Instituts- und Hochschulambulanzen im Land.

Die Verordnungsdaten werden von den gesetzlichen Krankenkassen an uns geliefert, mit Stammdaten der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg zusammengeführt und aufbereitet.

Anhand detaillierter Auswertungen und Verordnungsstatistiken unterstützen wir die gesetzlichen Krankenkassen bei der Information und Beratung der Ärztinnen und -ärzte in Baden-Württemberg.

Vertragsverhandlungen mit Leistungserbringern oder der Kassenärztlichen Vereinigung – z. B. im Rahmen der Arznei- und Heilmittelvereinbarungen nach § 84 SGB V – erfolgen auf Basis unserer Kennzahlen und werden fachlich von uns begleitet.

Neben medizinischen Aspekten in Zusammenhang mit der Arznei- und Heilmittelversorgung gesetzlich Krankenversicherter im Land liegt ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich Wirtschaftlichkeit. Dazu gehört unter anderem die Entwicklung und Evaluation von Maßnahmen zur Verordnungs- und Ausgabensteuerung.

Für die Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach § 106b SGB V stellen wir den Vertragspartnern sowie Gemeinsamen Prüfungseinrichtungen in Baden-Württemberg Auswertungen zur Verfügung, Praxisbesonderheiten, besondere Verordnungsbedarfe etc. werden berücksichtigt und fachgruppen- bzw. praxisspezifisch ausgewiesen.

Im Rahmen unseres regelmäßig erscheinenden Verordnungsreports liefern wir der interessierten Öffentlichkeit einen kassenübergreifenden Beitrag zur Versorgungsforschung. Wir informieren über das Verordnungsgeschehen im Land und analysieren spezifische Bereiche anhand detaillierter Zahlen, Fakten und Hintergrundinformationen.

Widget Verordnungsreport 2015

Content Block SEG, KCQ und SQR

SEG 4

Sozialmedizinische Expertengruppen (SEG) sind gemeinsame Einrichtungen der Medizinischen Dienste. Sie bearbeiten sozialmedizinische Fragestellungen, die sich auf die Kernaufgaben der Medizinischen Dienste in der Beratung und Begutachtung beziehen – und übernehmen Systemberatungen. Die SEG sind jeweils bei einem Medizinischen Dienst bzw. beim Medizinischen Dienst Bund angesiedelt. Die SEG 4 „Vergütung und Abrechnung“ ist dem Medizinischen Dienst Baden-Württemberg zugeordnet. Informationen zur SEG 4 Jahrestagung sowie die Vorträge unserer Referentinnen und Referenten zum Download finden Sie hier.

KCQ

Das sozialmedizinische Kompetenz-Centrum Qualitätssicherung (KCQ) ist eine gemeinsame Einrichtung des GKV-Spitzenverbandes und der Gemeinschaft der Medizinischen Dienste. Organisatorisch ist das KCQ dem Medizinischen Dienst Baden-Württemberg angegliedert. Schwerpunktaufgabe des KCQ ist die Qualität der Gesundheitsversorgung.

SQR-BW

Die Stelle zur trägerübergreifenden Qualitätssicherung im Rettungsdienst Baden-Württemberg (SQR-BW) ist beim Medizinischen Dienst Baden-Württemberg als fachlich unabhängige und eigenständige Organisationseinheit angesiedelt. Als bereichs- und trägerübergreifende Kompetenzeinheit hat die SQR-BW die Aufgabe, im Interesse der Bürgerinnen und Bürger die hohe Qualität im Rettungsdienst zu sichern, Verbesserungspotenziale zu erkennen und Maßnahmenvorschläge zur Optimierung zu erarbeiten.