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Prüfung von OPS-Strukturmerkmalen

Die Krankenhäuser beauftragen den Medizinische Dienst mit der Prüfung von OPS-Strukturmerkmalen, wenn entsprechende Leistungen mit den Kostenträgern vereinbart und abgerechnet werden sollen. Dabei wird geprüft, ob die Strukturmerkmale für bestimmte Leistungen erfüllt sind. Die zu prüfenden Strukturmerkmale sind in Kodes des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) nach § 301 Absatz 2 SGB V festgelegt, der jährlich vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herausgegeben wird.

Eine Beauftragung erfolgt auch bei Vorliegen besonderer Konstellationen. Eine solche liegt zum Beispiel vor, wenn ein Krankenhaus einen OPS-Kode an einem Krankenhausstandort erstmalig oder erneut abrechnen möchte oder ein OPS-Kode erstmalig abrechnungsrelevant wird.

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Anlagen zur LOPS-Richtlinie

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Ihre Ansprechpartnerin

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Dr. med. Beate Waibel

Medizinischer Dienst Baden Württemberg
Fachreferat Krankenhaus
Beratungsstelle Freiburg
Basler Straße 61
79100 Freiburg

Tel. 07821 938-1315
Mo.-Fr. von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
Do. von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

E-Mail: StrOPS(at)md-bw.de

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Archiv OPS-Strukturprüfungen

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