Prüfung von OPS-Strukturmerkmalen im Krankenhaus
Prüfung von OPS-Strukturmerkmalen
Die Krankenhäuser können beim Medizinische Dienst einen Antrag zur Prüfung von OPS-Strukturmerkmalen stellen, wenn entsprechende Leistungen mit den Kostenträgern vereinbart und abgerechnet werden sollen. Dabei wird geprüft, ob die Strukturmerkmale für bestimmte Leistungen erfüllt sind. Die zu prüfenden Strukturmerkmale sind in Kodes des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) nach § 301 Absatz 2 SGB V festgelegt, der jährlich vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herausgegeben wird.
Eine Beantragung erfolgt auch bei Vorliegen besonderer Konstellationen. Eine solche liegt zum Beispiel vor, wenn ein Krankenhaus einen OPS-Kode an einem Krankenhausstandort erstmalig oder erneut abrechnen möchte oder ein OPS-Kode erstmalig abrechnungsrelevant wird.
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NEU: Verfahrensgrundlagen
Grundlage für die OPS-Strukturprüfungen ist die Richtlinie „Prüfungen zur Erfüllung von Qualitätskriterien der Leistungsgruppen und von OPS-Strukturmerkmalen nach § 275a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 SGB V (LOPS-RL)“.
LOPS-Richtlinie 2026, Version 2 (LOPS-RL 3) veröffentlicht
Die neue LOPS-Richtlinie tritt am 19. Mai 2026 in Kraft. Sie steht hier mit allen Anlagen als PDF zum Download zur Verfügung.
In der neuen LOPS-Richtlinie werden Vorgaben aus dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) umgesetzt. Das KHAG ist am 15. April 2026 in Kraft getreten. Gesetzliche Anpassungen gab es unter anderem in Bezug auf die Voraussetzungen zur Anzeige- und Abrechnungsmöglichkeit bei erstmaliger Abrechnungsrelevanz von OPS-Kodes sowie erstmaliger Leistungserbringung. Neben den aus dem KHAG resultierenden Änderungen wurden außerdem fachliche Hinweise der Anwenderinnen und Anwender der Richtlinie und die Erweiterung der Ergebnisdatenbank (MD-QPortal) berücksichtigt. Die LOPS-Richtlinie trat erstmalig am 24. Mai 2025 in Kraft.
OPS-Strukturprüfungen beantragen Krankenhäuser beim zuständigen Medizinischen Dienst. Die hierfür notwendigen Dokumente finden Sie hier auf dieser Seite.
NEU: Beantragung zur Prüfung von OPS-Strukturmerkmalen
Damit die Prüfungen reibungslos stattfinden, bitten wir antragsstellende Krankenhäuser, folgende Punkte zu beachten:
- Antragsformular ausfüllen
Das Antragsformular können Sie hier als ausfüllbares Dokument abrufen.
- Für jeden Standort einen Antrag stellen
Für jeden Standort eines Krankenhauses benötigen wir einen vollständig ausgefüllten Antrag pro Antragsart.
- Korrekte Antragsart wählen
Sie finden mehrere Antragsarten auf dem Antragsformular:
- Antrag zur turnusgemäßen Prüfung (gem. §12 Abs. 2 der LOPS-Richtlinie)
- Antrag zur Wiederholungsprüfung nach Mitteilung der Nichterfüllung von Strukturmerkmalen (gem. § 12 Abs.3 Buchstabe a der LOPS-Richtlinie)
- Antrag bei erstmaliger oder erneuter Leistungserbringung (gem. § 12 Abs. 3 Satz 5 Buchstabe b der LOPS-Richtlinie)
Bitte verwenden Sie je Antragsart ein Antragsformular. Bei Anträgen zur turnusgemäßen Prüfung sind alle zur Prüfung beantragten OPS-Kodes je Standort gemeinsam anzugeben. Bei den anderen Antragsarten ist pro OPS und ggf. Station/Einheit ein gesonderter Antrag zu stellen. Beachten Sie bitte, dass bei einigen OPS-Kodes zusätzlich die Anzahl und Namen der Stationen beziehungsweise Einheiten anzugeben sind, auf denen die jeweilige Leistung erbracht werden soll. Bei allen Antragsarten sind die Strukturdaten und die Dienstpläne mit der Beantragung zu übermitteln, um dem Medizinischen Dienst eine gezielte Unterlagenanforderung nach § 3 Absatz 3 der LOPS-Richtlinie zu ermöglichen.
Bei allen OPS-Kodes, für die dem Krankenhaus eine gültige Bescheinigung bis zum 31.12.2026 vorliegt, ist eine turnusgemäße Prüfung anzumelden. Turnusgemäße Prüfungen müssen bis 31. Mai des Antragsjahres beantragt werden.
Für Anträge zur erstmaligen oder erneuten Leistungserbringung ist der Antrag gemäß Anlage 1 zu verwenden. Die Formulare 10.5 und 10.6 entfallen. Entscheidend für den Beginn der Abrechnungsmöglichkeit ist das Datum des Antragseingangs beim Medizinischen Dienst.
Bei Umzügen, Änderungen des Krankenhausträgers und zusätzlicher Leistungserbringung hat das Krankenhaus gemäß § 15 der LOPS-RL den Medizinischen Dienst unter Verwendung der Formulare 10.1, 10.2 bzw. 10.4 der Anlage 10 zu informieren.
NEU: Antragsübermittlung
Damit die Prüfungen möglichst aufwandsarm und harmonisiert mit den Leistungsgruppenprüfungen erfolgen können, sieht die Richtlinie einen rein elektronischen Weg zur Übermittlung von Anträgen und Unterlagen vor. Dafür haben wir für die Anträge eine Anbindung an das MD-Portal eingerichtet.
Alternativ können Sie die Möglichkeit zur verschlüsselten elektronischen Übermittlung nutzen (Hinweis: Bei einem Widerspruch genügt eine einfache E-Mail oder ein eingescanntes Dokument nicht den Formerfordernissen, sondern ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen.)
Für die verschlüsselte Übermittlung der vom Geschäftsführer unterschriebenen Anträge per E-Mail an StrOPS@md-bw.de bieten wir Ihnen das PGP-Verschlüsselungsverfahren an. Der Schlüssel für die oben genannte Mailadresse ist auf der Webseite abrufbar (PGP-Verschlüsselung | Medizinischer Dienst Baden-Württemberg (md-bw.de).
Für die elektronische Zusendung größerer Datenmengen steht das Übermittlungsverfahren Cryptshare zur Verfügung. Die bereitgestellte Web-Anwendung ermöglicht den Austausch vertraulicher Informationen durch die verschlüsselte Ablage von Dateien auf einem Server des Medizinischer Diensts Baden-Württemberg. Bitte nutzen Sie auch in diesem Verfahren die E-Mail StrOPS@md-bw.de. Damit die Unterlagen eine sinnvolle Sortierung beigehalten, bedanken wir uns für die Übermittlung mittels gezippten Dateiordner.
NEU: Prüfungsabschluss und Bescheinigung
Schließt der Medizinische Dienst seine Begutachtung mit einem positiven Bescheid ab, stellt er dem Krankenhaus eine Bescheinigung darüber aus, dass die Voraussetzungen für die Abrechnung des geprüften OPS-Kodes erfüllt sind. Die LOPS-RL sieht vor, dass die Gültigkeit der Bescheinigung für die meisten der insgesamt 54 OPS-Kodes von bisher 2 Jahren auf 3 Jahre verlängert wird, sodass Krankenhäuser in der Regel nur noch alle drei Jahre eine turnusgemäße OPS-Strukturprüfung beantragen müssen.
Rechtsbehelf
Liegen die Strukturmerkmale nicht vor, erhält das Krankenhaus einen negativen Bescheid. Das Vorgehen im Widerspruchsverfahren folgt den gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches sowie des Sozialgerichtsgesetzes. Hilft die Ausgangsstelle (Erstgutachter) dem Widerspruch nicht ab, prüft die Widerspruchsstelle die Entscheidung und erlässt den Widerspruchsbescheid bzw. Abhilfebescheid. Die gerichtliche Prüfung des Widerspruchsbescheids kann durch das Sozialgericht erfolgen.
Neu: Text Hinweis MD-QPortal
Das MD‑QPortal ist die bundesweite Ergebnisdatenbank nach § 283 SGB V. Es bündelt die Resultate der Leistungsgruppen‑ und OPS‑Strukturprüfungen und erleichtert so den Informationsaustausch zwischen Landesbehörden, Krankenkassenverbänden und Medizinischen Diensten. Die Datenbank bietet technische Schnittstellen für Anlieferung und Abruf und wird schrittweise um weitere Funktionen ergänzt.
Zugriff erhalten zunächst die Medizinischen Dienste der Länder, die zuständigen Landesbehörden, Krankenkassenverbände, der PKV‑Verband sowie das IQTIG. Für Registrierung und technische Fragen steht die Adresse md-qportal@md-bund.de zur Verfügung.
Weitere Informationen zum MD‑QPortal stellt der MD Bund auf seiner Website zur Verfügung.
Prüfzeiträume rote Box
NEU: Prüfzeiträume des MD Baden-Württemberg für die turnusgemäße Prüfung für 2026 (gemäß § 5 Absatz 1 der LOPS-Richtlinie 2026, Version 2)
| Antragseingang beim MD | OPS-Strukturprüfung |
|---|---|
| 01.01.2026 - 31.03.2026 | Prüfzeitraum = Oktober bis Dezember 2025 |
| Ab 01.04.2026 | Prüfzeitraum = Januar bis März 2026 |
Box Nutzung MD-Portal
NEU: PDF-Tipp
Ab sofort erfolgt die Kommunikation des Medizinischen Dienstes zu den Prüfungen von OPS-Strukturmerkmalen – Antragseingangsbestätigung, Übermittlung von Gutachten, Bescheid und Bescheinigung – über das MD-Portal.
Krankenhäuser können für die Antragsübermittlung das MD-Portal nutzen. Zur Übermittlung der Unterlagen sollten entweder das verschlüsselte E-Mail-Verfahren oder Cryptshare genutzt werden. Perspektivisch ist auch hier die Unterlagenübermittlung über das MD Portal geplant.
Box Tipp Acrobat
PDF-Tipp
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