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Aktuelle Meldung |

Gemeinsam für eine gute Notfallversorgung in Baden-Württemberg!

Im Notfall zählt jede Minute. Damit Menschen in Baden-Württemberg schnell und passend versorgt werden können, braucht es eine verlässliche Planung und klare Strukturen. Genau hier setzt die kürzlich aktualisierte Rettungsdienstplanverordnung Baden-Württemberg (RDPlanVO) an. Sie konkretisiert das Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg (RDG) und wurde nun umfassend überarbeitet – für eine zielgerichtete und zeitgerechte Notfallversorgung.

Ein entscheidender Paradigmenwechsel

Bisher orientierte sich die Planung der Notfallrettung an einer einheitlichen Vorgabe für die Eintreffzeit von Rettungsmitteln an der Einsatzstelle, der sogenannten Hilfsfrist. Die tatsächlich vor Ort vorgefundene Situation spielte weder für die Ermittlung der Hilfsfrist noch für die Planung eine Rolle. Aufgrund der aus der externen Qualitätssicherung flächendeckend verfügbaren, einheitlichen Datenbasis sowie aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse zum logistisch optimalen und am Patientenbedarf orientierten Einsatz von Rettungsmitteln, konnte nun ein Paradigmenwechsel erfolgen. 

Die neue Verordnung setzt hier an:

  • Sie stärkt die differenzierte Betrachtung der tatsächlichen Lage am Einsatzort, indem die Einsätze retrospektiv in unterschiedliche Notfallkategorien eingeteilt werden
  • Die Zeitvorgaben, bis wann ein Rettungsmittel eintreffen muss, richten sich damit künftig stärker nach der realen Notfallsituation (-kategorie).
  • Damit wird der Faktor Zeit – neben der Wahl des passenden Rettungsmittels – noch genauer auf den individuellen Bedarf abgestimmt.
  • Zeitkritische Notfallsituationen, bei denen es wirklich wichtig ist, dass Rettungsmittel sehr schnell am Notfallort eintreffen, können damit zukünftig von weniger kritischen Rettungseinsätzen differenziert werden und der Rettungsmittelbedarf kann hierauf besser abgestimmt werden.

Datenbasierte Qualitätssicherung als Grundlage

Eine zentrale Rolle bei dieser Neuorientierung spielt die kontinuierliche externe Qualitätssicherung der Stelle zur trägerübergreifenden Qualitätssicherung im Rettungsdienst Baden-Württemberg (SQR BW) – angesiedelt beim MD Baden-Württemberg.

Gemeinsam mit den Akteurinnen und Akteuren im Rettungswesen in Baden-Württemberg – Rettungsdienstdurchführenden, gesetzlichen Krankenkassen, der Landespolitik und weiteren Partnerorganisationen – wurde in den vergangenen Jahren ein bundesweit bislang einzigartiges Qualitätssicherungssystem aufgebaut.  Die von der SQR-BW erhobenen Daten dienen einerseits der externen Qualitätssicherung, sie ermöglichen andererseits aber auch eine rückblickende objektive Einschätzung von Notfallsituationen, deren Häufigkeit und regionaler Verteilung auf Basis dokumentierter Informationen.

Die Vorteile:

  • Die zukünftige Planung von Rettungsmitteln kann gezielter anhand des medizinischen Bedarfs der Notfallpatienten durchgeführt werden.
  • Durch einen differenzierten Einsatz von Rettungsmitteln durch die Leitstelle erhalten zeitkritische Patientinnen und Patienten schneller die passende Hilfe und werden in die geeignete Einrichtung gebracht.
  • Strukturiertes Lernen aus früheren Einsätzen schafft weiteres Verbesserungspotenzial für die Zukunft.

Dr. med. Joachim Koster, Leiter der SQR-BW: „Diese Form der externen Qualitätssicherung im Zusammenwirken mit allen Akteuren im Rettungswesen ist bislang einzigartig im Bundesgebiet und zeigt, was durch diese Zusammenarbeit möglich ist. Eine solche differenzierte Planung funktioniert nur, wenn die hierfür erforderlichen Daten im Einsatzablauf landesweit erhoben und ausgewertet werden können. Die neue Ausrichtung der Rettungsdienstplanverordnung ermöglicht eine zielgerichtete Versorgung der Menschen im Einzelfall – bei gleichzeitig sinnvoller Nutzung der vorhandenen Rettungsmittel.“
 

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