Die Eingaben beziehen sich in den meisten Fällen auf die Begutachtung von Pflegebedürftigkeit (383). Im Bereich der Allgemeinen Sozialmedizin (181 Eingaben) geht es um Rückmeldungen zur Kostenübernahme von Behandlungsverfahren (42), Hilfsmitteln (27) und Medikamenten (15) sowie von Reha-/ Vorsorgemaßnahmen (33). Das Hauptanliegen war mit 399 Eingaben eine abweichende Einschätzung von Versicherten zur sozialmedizinischen Begutachtung durch den Medizinischen Dienst Baden-Württemberg. 453 Anliegen, und damit ein Großteil der Eingaben, konnten nach maximal drei Telefonberatungen abgeschlossen werden. Lediglich in sechs Fällen fanden mehr als sieben Telefonberatungen statt.
Ombudsperson beim Medizinischen Dienst Baden-Württemberg ist seit 2022 Peter Niedergesäss. „Die 650 Eingaben zeigen, wie wichtig eine Ombudsperson ist, um die Transparenz hinsichtlich der Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes zu fördern“, betont Peter Niedergesäss. „Zudem ist eine Ombudsperson ein wichtiges Instrument, die Rechte der kontaktsuchenden Person zu stärken.“ In seinem Vorwort zum Jahresbericht weist er auf das Verhältnis von 857.513 einzelfallbezogenen Begutachtungsaufträgen zu 650 Eingaben hin. „Dies erlaubt mir als Seismograf auf die aktuellen Entwicklungen bei den Begutachtungen hinzuweisen“, ergänzt Peter Niedergesäss.
Bei der Ausübung ihrer Tätigkeit ist die Ombudsperson unabhängig und frei von Weisungen. Sie ist nur den rechtlichen Vorgaben und ihrem Gewissen verpflichtet. Die Ombudsperson hat ihre Tätigkeit gewissenhaft und zum Wohle der Versichertengemeinschaft auszuüben. Bei etwa der Hälfte der eingegangenen Anliegen werden Akten angefordert und studiert. „Diese Anzahl hat sich im Vergleich zum Vorjahr leicht reduziert, da die Kontaktsuchenden häufiger entsprechende Unterlagen direkt bei der ersten Anfrage mitsenden und ein Teil der eingegangenen Anliegen auch ohne zusätzliche Akten geklärt werden konnte“, sagt Peter Niedergesäss: „Bei dem anschließenden Telefonat steht das Zuhören im Vordergrund. Falls zwischen der dargestellten aktuellen Situation und dem Gutachten eine Diskrepanz besteht, wird das Gutachten gemeinsam grob durchgesprochen. So wird ersichtlich, welche Aspekte des Gutachtens die kontaktsuchende Person anders wahrnimmt oder nicht ausreichend berücksichtigt empfindet. Dabei fungiere ich oft als Gutachtenübersetzer.“
Der vollständige Jahresbericht 2025 sowie weitere Informationen zur Ombudsperson sind hier abrufbar: https://www.md-bw.de/ueber-uns/ombudsperson