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Pflegebegutachtung: Unabhängig geprüft, dem Menschen zugewandt.

Pflegebedürftig zu werden verändert ein Leben. Manchmal passiert es durch ein plötzliches Ereignis manchmal ist es eine langsame Entwicklung. Bei der Einschätzung der Pflegebedürftigkeit steht der Grad der Selbständigkeit im Fokus.

 

Die Infografik des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg trägt den Titel „Pflegebegutachtung: unabhängig geprüft, dem Menschen zugewandt“. Sie gibt einen Überblick über die Pflegebegutachtung im Kalenderjahr 2025 und ordnet die Ergebnisse in die Entwicklung der vergangenen zehn Jahre ein. Inhaltlich gliedert sich die Grafik in vier Themenbereiche: Auftragseingang, Begutachtung, Beratung und Empfehlung sowie Pflegegrad-Verteilung. Im Bereich Auftragseingang wird die Zahl der eingegangenen Aufträge von 2015 bis 2025 dargestellt. Die Werte steigen über den gesamten Zeitraum deutlich an: 240.525 Aufträge im Jahr 2015, 258.659 im Jahr 2016, 282.108 im Jahr 2017, 300.543 im Jahr 2018, 328.757 im Jahr 2019, 351.448 im Jahr 2020, 387.683 im Jahr 2021, 381.463 im Jahr 2022, 417.230 im Jahr 2023, 435.137 im Jahr 2024 und 449.840 im Jahr 2025. Zusätzlich zeigt die Grafik die jährliche Veränderung gegenüber dem Vorjahr in absoluten Zahlen und in Prozent. Für 2016 beträgt der Zuwachs 18.134 beziehungsweise 7,5 Prozent, für 2017 23.449 beziehungsweise 9,1 Prozent, für 2018 18.435 beziehungsweise 6,5 Prozent, für 2019 28.214 beziehungsweise 9,4 Prozent, für 2020 22.691 beziehungsweise 6,9 Prozent, für 2021 36.235 beziehungsweise 10,3 Prozent, für 2022 ein Rückgang um 6.220 beziehungsweise minus 1,6 Prozent, für 2023 ein Anstieg um 35.767 beziehungsweise 9,4 Prozent, für 2024 ein Plus von 17.907 beziehungsweise 4,3 Prozent und für 2025 ein Plus von 14.703 beziehungsweise 3,4 Prozent.  Im Bereich Begutachtung werden die Begutachtungsarten und die Arten der Anträge dargestellt. Die Begutachtungen verteilen sich auf 62,0 Prozent Hausbesuche oder Besuche in Einrichtungen, 12,7 Prozent digitale Begutachtungen und 25,3 Prozent Begutachtungen nach Aktenlage. Die Grafik hebt zusätzlich hervor, dass persönliche Begutachtungen, also Hausbesuche zusammen mit digitalen Begutachtungen, rund 75 Prozent ausmachen. Bei den Antragsarten entfallen 43,8 Prozent auf Erstanträge, 46,9 Prozent auf Höherstufungsanträge und 9,3 Prozent auf weitere Antragsarten. Ergänzend wird ausgewiesen, dass bei den Erstanträgen 18 Prozent ohne Pflegegrad bleiben und dass es bei 32 Prozent der Höherstufungsanträge zu keiner Höherstufung kommt.  Ein weiterer Abschnitt der Grafik beschreibt die Rolle der Gutachterinnen und Gutachter. Dort wird erläutert, dass sie beim Eintritt von Pflegebedürftigkeit oft die ersten professionellen Ansprechpersonen sind und im Rahmen der Begutachtung konkrete Empfehlungen geben, wie die Selbstständigkeit trotz Beeinträchtigungen im Alltag erhalten und gefördert werden kann. Anschließend werden die ausgesprochenen Beratungen und Empfehlungen zahlenmäßig aufgeführt. Am häufigsten betreffen sie Heilmittel und therapeutische Maßnahmen mit 153.296 Empfehlungen, entsprechend 47 Prozent. Es folgen Empfehlungen zur Verbesserung oder Veränderung der Pflegesituation, zum Beispiel Pflegeberatung, mit 91.158 Fällen oder 28 Prozent. Danach kommen Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittel mit 83.142 Empfehlungen beziehungsweise 25,5 Prozent. Präventive Maßnahmen werden mit 40.542 Empfehlungen genannt, das entspricht 12,4 Prozent. Empfehlungen zur Rehabilitation erreichen 17.461 Fälle oder 5,4 Prozent. Verhaltensbezogene Primärprävention nach § 20 Absatz 4 Nummer 1 SGB V wird mit 5.688 Empfehlungen beziehungsweise 1,7 Prozent ausgewiesen. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen liegen bei 3.029 Fällen oder 0,9 Prozent, edukative Maßnahmen bei 2.915 Fällen, ebenfalls 0,9 Prozent.  Im Abschnitt Pflegegrad-Verteilung: ambulant und stationär zeigt die Grafik, wie sich die Ergebnisse der Pflegebegutachtungen 2025 auf die Pflegegrade verteilen. 9,9 Prozent der begutachteten Personen erhalten keinen Pflegegrad. 18,3 Prozent entfallen auf Pflegegrad 1, 30,2 Prozent auf Pflegegrad 2, 24,4 Prozent auf Pflegegrad 3, 12,7 Prozent auf Pflegegrad 4 und 4,5 Prozent auf Pflegegrad 5. Darüber hinaus wird erläutert, dass 95,5 Prozent aller erledigten Aufträge in der sozialen Pflegeversicherung im Jahr 2025 Pflegebegutachtungen waren. Daneben begutachtete der Medizinische Dienst auch Aufträge zu Pflegehilfsmitteln, wohnumfeldverbessernden Maßnahmen und sonstigen Pflegeleistungen.  Am Ende der Grafik steht der Hinweis „Stand: Juli 2026“, gestaltet wurde die Grafik von Straub&Straub, Stuttgart.

Der Medizinische Dienst Baden-Württemberg prüft unabhängig und nach bundesweit einheitlichen Kriterien, ob und in welchem Umfang eine Pflegebedürftigkeit vorliegt – und schafft damit die fachliche Grundlage für die Entscheidung der Pflegekasse. 

Unseren Gutachterinnen und Gutachter begegnen dabei Menschen mit ganz unterschiedlichen Schicksalen. Mit ihren Empfehlungen im Rahmen der Begutachtung geben sie hilfreiche Impulse, wie Selbstständigkeit erhalten oder auch verbessert werden kann.

Unsere neue Grafik zur Pflegebegutachtung gibt einen Überblick: über das Auftragsvolumen in den letzten 10 Jahren, die eingesetzten Verfahren und die Verteilung der empfohlenen Pflegegrade für das Jahr 2025. Für den Erhalt der Selbständigkeit sprechen wir Empfehlungen für geeignete Unterstützungen aus. Auch dazu finden Sie in dieser Grafik weitere Details.

Vor dem Hintergrund der wachsenden Pflegebedürftigkeit steht das System der sozialen Pflegeversicherung aktuell vor großen Herausforderungen. Der kontinuierliche Anstieg der Aufträge in den letzten zehn Jahren ist ein Indiz dafür. Welche Lösungen es geben kann, wird momentan in Politik und Gesellschaft diskutiert. Der Medizinische Dienst Baden-Württemberg bringt sich aktiv in diesen Prozess ein und spricht sich für eine grundsätzlichen Modernisierung der Pflegebegutachtung aus.

Birgit Gelse, Leiterin Verbund Einzelfallbegutachtung Pflege, zeigt Möglichkeiten auf: „Die Versorgungsrealität in der Pflege ist heute häufig die, dass die pflegebedürftigen Menschen von An- oder Zugehörigen im eigenen Zuhause versorgt werden. Unsere Gutachterinnen und Gutachter sind in der Regel der erste professionelle pflegefachliche Kontakt im Haushalt der pflegebedürftigen Person. Wir haben ein hohes Fachwissen, sind neutral und unabhängig. Daher könnten wir bei der Pflegebegutachtung einen stärkeren Fokus auf die Beratung setzen und hierbei u. a. auch präventive Aspekte noch mehr in den Blick nehmen – wenn der Gesetzgeber dafür die entsprechenden Voraussetzungen schafft.“

Die Grafik zum Download finden Sie in unserem Pressebereich. 

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