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Pressemitteilung |

Medizinische Behandlungsfehler in Baden-Württemberg: Jeder 4. bis 5. Vorwurf laut Fachgutachten bestätigt.

• 1.251 fachärztliche Gutachten vom Medizinischen Dienst Baden-Württemberg erstellt

• 21 schwerwiegende, grundsätzlich vermeidbare Vorkommnisse („Never Events“)

• 10 Todesfälle nachweislich auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen

 

Der Verdacht, dass bei einer Behandlung oder Therapie etwas nicht richtig gelaufen ist, wiegt schwer – für Patientinnen und Patienten ebenso wie für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte und Klinik- und Pflegekräfte. Ob sich ein schwerwiegender Verdacht bestätigt, klären die unabhängigen Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes. Sie sichten die Unterlagen und bewerten jeden Fall fachärztlich oder pflegefachlich. Die aktuelle Behandlungsfehler-Jahresstatistik 2025 für Baden-Württemberg zeigt ein weitgehend stabiles Bild.

 

Im Jahr 2025 erstellte der Medizinische Dienst Baden-Württemberg im Auftrag der Krankenkassen 1.251 Fachgutachten zur Klärung von Behandlungsfehlervorwürfen (2024: 1.313 Fachgutachten). Bundesweit prüften die Medizinischen Dienste 11.735 Fälle (2024: 12.304).

In 377 Fällen und damit in 30,1 Prozent aller Begutachtungen stellten die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg einen Behandlungsfehler fest. In 283 dieser Fälle – das sind 22,6 Prozent aller Begutachtungen – wurde ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Fehler und dem beklagten Gesundheitsschaden nachgewiesen. 
Damit zeigt sich weiterhin die Größenordnung der Vorjahre: Nur etwa jeder vierte bis fünfte Vorwurf wird gutachterlich bestätigt. Dr. Thomas Rösel, Leitender Arzt des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg, ordnet diese Zahl ein: „Jeder Behandlungsfehler ist einer zu viel. Aber wir sehen eben auch, dass in rund 70 Prozent der geprüften Fälle ein Behandlungsfehler nicht nachgewiesen werden kann.“ Die Zahlen zeigen damit auch, dass nicht jeder festgestellte Schaden durch einen Behandlungsfehler bedingt ist. Ein unerwünschter körperlicher Zustand kann auch die Folge einer nicht zu verhindernden Komplikation einer Therapie sein. 

Ein Behandlungsfehler liegt zum Beispiel vor, wenn eine gebotene medizinische Untersuchung oder Behandlung unterlassen oder mit mangelnder Sorgfalt ausgeführt wird, aber genauso, wenn ein Eingriff vorgenommen wird, der individuell nicht indiziert war. Alle Bereiche der medizinischen und pflegerischen Versorgung, von der Untersuchung, Diagnosestellung, Aufklärung bis zur Therapie, können von einem Behandlungsfehler betroffen sein.

Die meisten Fälle: Orthopädie und Frauenheilkunde 
Den größten Anteil der vermuteten Behandlungsfehler machte in Baden-Württemberg erneut die Orthopädie und Unfallchirurgie aus, mit 311 Fällen beziehungsweise 24,9 Prozent aller Begutachtungen (Vorjahr: 27,2 Prozent). Der Abstand zu den übrigen Fachgebieten bleibt deutlich, hat sich gegenüber dem Vorjahr aber verringert. Ebenso hat sich die Reihenfolge verändert: Die Frauenheilkunde und Geburtshilfe folgt mit 140 Fällen (11,2 Prozent), danach die Zahnmedizin mit 126 Fällen (10,1 Prozent). Innere Medizin und Viszeralchirurgie liegen mit jeweils 76 Fällen (6,1 Prozent) gleichauf.

Die Vorwürfe reichten von Behandlungsfehlern bei Hüft- und Kniegelenksverschleiß oder Knochenbrüchen über Komplikationen rund um die Geburt bis hin zu zahnmedizinischen Eingriffen. In 1.204 Fällen (96,2 Prozent) bezog sich der Vorwurf auf eine ärztliche beziehungsweise zahnärztliche Behandlung. In Einzelfällen waren andere Berufsgruppen betroffen, überwiegend aus der Pflege. 


„Eine Häufung in einem Fachgebiet sagt nichts über dessen Sicherheit aus“, betont Dr. Thomas Rösel. „In einigen medizinischen Bereichen sind Behandlungsfehler für Patientinnen und Patienten einfacher zu erkennen als in anderen. Deshalb werden Operationen vermutlich häufiger als fehlerhaft gemeldet als beispielsweise Medikationen.“ Die Verschiebungen zwischen den Fachgebieten sollten deshalb nicht überinterpretiert werden.


10 Todesfälle, 21 schwerwiegende Fälle
10 Todesfälle waren im Jahr 2025 nachweislich auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen. In den Vorjahren waren es zehn (2024), zwölf (2023), neun (2022) und 14 Fälle (2021). Jeder einzelne Fall verdeutlicht die Tragweite medizinischer Entscheidungen.

Bei den sogenannten „Never Events“- schwerwiegende, grundsätzlich vermeidbare Vorkommnisse wie eine Seitenverwechslung bei einer Operation, eine falsche Medikamentendosierung mit ernstem Schaden oder ein nach einem Eingriff im Körper zurückgelassener Fremdkörper - registrierte der Medizinische Dienst Baden-Württemberg 21 solcher Ereignisse, nach zwölf im Jahr 2024, vier im Jahr 2023, acht im Jahr 2022 und drei im Jahr 2021. Bei den insgesamt kleinen Fallzahlen sind jedoch Schwankungen von Jahr zu Jahr üblich und die Zahlen sind zudem nicht repräsentativ; ein Trend lässt sich daraus somit nicht ableiten. Als besonders kritisch gelten diese Ereignisse dennoch, weil sie bei korrekten Abläufen gar nicht erst auftreten dürften.
Der Medizinische Dienst weist darauf hin, dass die dargestellten Zahlen kein vollständiges Bild der Patientensicherheit im Land zeichnen. Eine Dunkelziffer ist nicht erfasst und in die Statistik fließen nur die Fälle ein, die dem Medizinischen Dienst Baden-Württemberg zur Begutachtung vorgelegt wurden.

Grundlage der Prüfung: Patienten- und Krankenunterlagen
Zur Klärung eines Vorwurfs erstellt der Medizinische Dienst Baden-Württemberg ein medizinisches oder pflegefachliches Sachverständigengutachten. Grundlage sind die Patienten- und Krankenunterlagen, etwa Operationsberichte, sowie die Schilderung der Patientin oder des Patienten. Ein Fehler liegt vor, wenn die Behandlung nicht dem zum Behandlungszeitpunkt allgemein anerkannten fachlichen Standard entsprach. Solche Fehler können in ganz unterschiedlichen Bereichen entstehen – von der Aufklärung im Patientengespräch über die Befunderhebung bis zur Operation oder der Wahl der Medikamente.

Für Versicherte ist die Frage, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, auch mit Blick auf mögliche Schadensersatzansprüche von Bedeutung. 
Bei einem vermuteten Behandlungsfehler empfiehlt der Medizinische Dienst Baden-Württemberg, dass sich Geschädigte an ihre Krankenkasse wenden. Mit dem 2013 in Kraft getretenen Patientenrechtegesetz ist der Anspruch der Versicherten auf Unterstützung bei der Aufklärung von Behandlungsfehlern gestärkt worden. Seitdem ist die Krankenkasse laut § 66 SGB V dazu verpflichtet, bei der Aufklärung eines Behandlungsfehlervorwurfes und dem Durchsetzen eventuell daraus entstehender Schadensersatzansprüche zu unterstützen. Die Begutachtungen des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg erfolgen unabhängig, objektiv und frei von Interessen Dritter. Für gesetzlich Versicherte entstehen dabei keine Kosten.

Weitere Hintergrundinformationen zum Thema und die Zahlen zum Download finden Sie auf unserer Themenseite Behandlungsfehler.
 
Hintergrundinformation
Nur der fachlichen und sozialen Expertise verpflichtet, ist der Medizinische Dienst Baden-Württemberg unverzichtbar für die gut funktionierende ambulante und stationäre Gesundheitsversorgung in Baden-Württemberg. 
Der Medizinische Dienst unterstützt Hilfebedürftige und ihre Angehörigen sowie Institutionen durch Beratung und Begutachtung, jederzeit neutral und unabhängig von Dritten. So trägt der Medizinische Dienst dazu bei, die Lebensqualität von hunderttausenden Menschen zu verbessern.
Gleichzeitig gewährleistet der Medizinische Dienst die richtige Allokation knapper Ressourcen und verhindert Ungerechtigkeiten. Der Medizinische Dienst ist Ansprechpartner und Experte in Gesundheitsfragen – nicht erst dann, wenn schon eine Notlage eingetreten ist. Für die Menschen ist der Medizinische Dienst ein Garant für Sicherheit und Gerechtigkeit in unsicheren Zeiten.
Seit der Gründung 1990 ist die Hauptverwaltung in Lahr/Schwarzwald angesiedelt. Elf Beratungs- und Begutachtungszentren sowie sechs Beratungsstellen garantieren eine flächendeckende Versorgung für Baden-Württemberg. Mit über 1.600 qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, darunter rund 290 Ärztinnen und Ärzten sowie über 720 Pflegefachpersonen, spielt der Medizinische Dienst Baden-Württemberg eine wichtige Rolle im Gesundheitswesen des Landes.

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Rüdiger Straub

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