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Sie sind mit dem Ergebnis einer Begutachtung und der daraus resultierenden Entscheidung der Kranken- oder Pflegekasse nicht einverstanden? Dann legen Sie bitte direkt bei Ihrer Kranken- oder Pflegekasse Widerspruch ein. Betrifft Ihre Unzufriedenheit den Begutachtungsvorgang oder Abläufe beim Medizinischen Dienst Baden-Württemberg? Dann senden Sie uns bitte Ihre Anmerkungen über das nachfolgende Formular.

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Bitte beachten Sie, dass wir Beschwerden von Angehörigen, Vertreterinnen und Vertretern oder anderen beteiligten Personen aus datenschutzrechtlichen Gründen nur beantworten können, wenn uns eine Vollmacht bzw. Schweigepflichtentbindung der versicherten Person vorliegt. Weiterführende Informationen dazu finden Sie in der nebenliegenden Übersicht.

Sie können den Beschwerdebogen auch ausdrucken, ausfüllen und uns per Post oder E-Mail schicken.